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   KG, 11.07.2002 - 19 WF 158/02   

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https://dejure.org/2002,4654
KG, 11.07.2002 - 19 WF 158/02 (https://dejure.org/2002,4654)
KG, Entscheidung vom 11.07.2002 - 19 WF 158/02 (https://dejure.org/2002,4654)
KG, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 19 WF 158/02 (https://dejure.org/2002,4654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch von familiengerichtlichem Verfahrenspfleger; Verfahrenspfleger kein mit Ermittlungsmöglichkeiten ausgestattete Institution; Verfassungsmäßigkeit der Rechtsansicht des Senats über Aufgaben des Verfahrenspflegers; Vergütungsfähigkeit und Umfang der ...

  • Judicialis

    FGG § 50; ; FGG § 67 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 50 § 67 Abs. 3
    Vergütungsfähigkeit und Zeitaufwand des Verfahrenspflegers für Ermittlungstätigkeiten sowie für die Organisation und Begleitung eines Umgangskontaktes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1661
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus KG, 11.07.2002 - 19 WF 158/02
    Der aus Art. 6 Abs. 2, 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Anspruch auf rechtliches Gehör herzuleitenden Pflicht, das Kind nicht lediglich zum Objekt staatlichen Handelns zu machen, sondern eine eigenständige Wahrnehmung der Kindesinteressen sicherzustellen (BVerfG FamRZ 1999, 85, 88), wird durch die umfassenden verfahrensrechtlichen Befugnisse des Verfahrenspflegers - einschließlich der Möglichkeit, auch unabhängig von den Eltern Rechtsmittel einzulegen - Rechnung getragen.

    Auch aus dem Beschluss vom 29.10.1998 (FamRZ 1999, 85) lässt sich nicht - wie vom Beschwerdeführer gewünscht - der Umkehrschluss ziehen, dass auch vom Verfahrenspfleger Ermittlungen anzustellen wären.

  • OLG Brandenburg, 12.02.2001 - 9 WF 19/01

    Umfang der Vergütung des Verfahrenspflegers eines minderjährigen Kindes

    Auszug aus KG, 11.07.2002 - 19 WF 158/02
    An dieser Rechtsansicht, die von einer Vielzahl anderer Oberlandesgerichte geteilt wird (z.B. OLG Braunschweig MDR 2001, 696; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293) hält der Senat auch in Kenntnis abweichender Auffassungen fest.

    Im Übrigen überschreitet die Teilnahme an Hilfekonferenzen die auf die Beteiligung an dem gerichtlichen Verfahren beschränkte Aufgabenstellung des Verfahrenspflegers (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 6.6.2000; ebenso z.B. OLG Braunschweig aaO; OLG München OLGR 2000, 304; OLG Brandenburg, JAmt 2001, 143 sowie MDR 2001, 573).

  • KG, 06.06.2000 - 19 WF 2735/00
    Auszug aus KG, 11.07.2002 - 19 WF 158/02
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 6. Juni 2000 (19 WF 2735/00, veröffentlicht in KG-Report 2000, 277 und NJW-RR 2001, 73) grundsätzlich ausgeführt, für welche Tätigkeiten ein familiengerichtlicher Verfahrenspfleger Vergütung verlangen kann.

    Es sei nochmals (vgl. bereits Beschluss vom 6. Juni 2000 - 19 WF 2735/00 -) darauf hingewiesen, dass an den Verfahren mit dem Gericht und dem Jugendamt regelmäßig bereits zwei dem objektiven Kindeswohl verpflichtete und mit entsprechenden Ermittlungsmöglichkeiten ausgestattete Institutionen beteiligt sind, zu denen in problematischen Fällen ein Sachverständiger hinzu kommt.

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus KG, 11.07.2002 - 19 WF 158/02
    In der zuletzt angeführten Entscheidung vom 6.7.2000 (FamRZ 2000, 1280) hat sich die 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts nur in einer die Entscheidung nicht tragenden Bemerkung zum Wirkungskreis eines Verfahrenspflegers geäußert, so dass eine weitergehende Auseinandersetzung damit entbehrlich ist.
  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99

    Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des

    Auszug aus KG, 11.07.2002 - 19 WF 158/02
    An dieser Rechtsansicht, die von einer Vielzahl anderer Oberlandesgerichte geteilt wird (z.B. OLG Braunschweig MDR 2001, 696; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293) hält der Senat auch in Kenntnis abweichender Auffassungen fest.
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2001 - 6 WF 51/01

    Verfahrenspflegschaft: Umfang und Prüfung der Vergütungsabrechnung

    Auszug aus KG, 11.07.2002 - 19 WF 158/02
    Als "Parteivertreter ist es auch nicht seine Aufgabe, z.B. durch seine Äußerungen ein an sich gebotenes Sachverständigengutachten entbehrlich zu machen (in diese Richtung aber OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 627).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.1999 - 22 U 219/98

    Offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens

    Auszug aus KG, 11.07.2002 - 19 WF 158/02
    Im Übrigen überschreitet die Teilnahme an Hilfekonferenzen die auf die Beteiligung an dem gerichtlichen Verfahren beschränkte Aufgabenstellung des Verfahrenspflegers (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 6.6.2000; ebenso z.B. OLG Braunschweig aaO; OLG München OLGR 2000, 304; OLG Brandenburg, JAmt 2001, 143 sowie MDR 2001, 573).
  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 692/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren zur Regelung des

    Auszug aus KG, 11.07.2002 - 19 WF 158/02
    In der Entscheidung vom 18.2.1993 (FamRZ 1993, 662) wird gerade auf den Willen des Kindes abgestellt, der nur seine Grenzen in dem vom Gericht zu beachtenden Maßstab des objektiven Kindeswohls findet.
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus KG, 11.07.2002 - 19 WF 158/02
    Die Entscheidung vom 5.11.1980 (BVerfGE 55, 171 ff) überlässt es gerade den Gerichten, wie sie die Grundlagen einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung ermitteln.
  • OLG Frankfurt, 24.02.2000 - 3 U 20/99

    Umfang einer vorläufigen Deckungszusage in der Kfz-Haftpflichtversicherung

    Auszug aus KG, 11.07.2002 - 19 WF 158/02
    An dieser Rechtsansicht, die von einer Vielzahl anderer Oberlandesgerichte geteilt wird (z.B. OLG Braunschweig MDR 2001, 696; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293) hält der Senat auch in Kenntnis abweichender Auffassungen fest.
  • OLG Braunschweig, 20.11.2000 - 1 WF 121/00

    Vergütung des Verfahrenspflegers eines Kindes

  • BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02

    Zum Umfang des Vergütungsanspruchs eines nach § 50 FGG zur Wahrung der Interessen

    gegen den Beschluss des Kammergerichts vom 11. Juli 2002 - 19 WF 158/02 -.
  • OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 9 WF 215/03

    Vergütung des Verfahrenspflegers für ein minderjähriges Kind

    Für den Verfahrenspfleger als subjektivem Interessenvertreter des Kindes (BT-Drucks. 13/4899, S. 129 f), gehören die über die Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen, insbesondere hinsichtlich der nach dem objektiven Kindeswohl angezeigten Maßnahmen, und die Erforschung der dem Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung nicht zu seinen Aufgaben (erkennender Senat, ZfJ 2002, 233, 234 und FPR 2002, 280 sowie MDR 2001, 573 m.w.N. und FamRZ 2001, 692, 693; OLG Düsseldorf, FamRZ 2003, 190; KG, FamRZ 2002, 1661 und KGR Berlin 2001, 385, 386; OLG Koblenz, OLGR Koblenz 2002, 408), auch wenn diese Tätigkeit nützlich und möglicherweise zur Konfliktlösung beitragen kann.

    Der Zeitaufwand für die Begründung und Durchsetzung des Vergütungsanspruches rechtfertigt weder eine Vergütung, noch den Ersatz von Aufwendungen (KG, FamRZ 2002, 1661, 1662).

  • OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 25/04

    Klärung einer Aussage des Kindes unter den für die Sorgerechtsentscheidung

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  • AG Berlin-Pankow/Weißensee, 13.08.2003 - 11 AR 32/03

    Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes für die Teilnahme eines Verfahrenspflegers

    Diese Frage ist in Rechtsprechung und Literatur indessen lebhaft umstritten: Nach Ansicht des Kammergerichts (vgl. die Grundsatzentscheidung v. 6. Juni 2000, u.a. FamRZ 2000, 1300; u.a. bestätigt durch [unveröffentl.] Beschluss v. 27. Juni 2002, 19 WF 105/02; Beschluss v. 11. Juli 2002, FamRZ 2002, 1661 [1663]) soll der Zeitaufwand für die Teilnahme des Verfahrenspflegers an Helferkonferenzen nicht vergütungsfähig sein, weil der Verfahrenspfleger nur zur Vertretung des Kindes im gerichtlichen Verfahren und nicht allgemein zur Förderung von dessen Interessen bestellt ist.
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