Rechtsprechung
| KG, 12.05.2005 - 12 U 187/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 286 ZPO
Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Anforderungen an den Nachweis einer unfallbedingten HWS-Verletzung bei vorbestehenden HWS-Beschwerden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweis der unfallbedingten Verschlimmerung einer vobestehenden HWS-Verletzung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Beweislast hinsichtlich einer Primärverletzung und einer aus ihr folgenden Verschlimmerung
- Arbeitsgemeinschaft der Kraftfahrzeugsachverständigen e.V. (Leitsatz/Kurzinformation)
Beweisanforderungen für Kausalität eines Unfalls für HWS-Verletzung bei laut Sachverständigem bestehender Wahrscheinlichkeit von 20%
- hermanns-rechtsanwaelte.de
, S. 5 (Kurzinformation)
HWS-Syndrom; Beweisführung durch Gutachten; Wahrscheinlichkeit der Verursachung; Kausalität
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.07.2004 - 24 O 465/01
- KG, 12.05.2005 - 12 U 187/04
Zeitschriftenfundstellen
- NZV 2005, 469
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 21.11.2005 - 12 U 285/03
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeld für …
Dies reicht aber für den vom Kläger zu führenden Beweis nicht aus (vgl. Senat, OLGR 2005, 698 = VRS 109, 2 = NZV 2005, 469; OLGR 2005, 740 = VRS 109, 88 = NZV 2005, 521). - LG Kaiserslautern, 09.10.2007 - 1 S 62/07
Ist auf die außergerichtlich angefallene Geschäftsgebühr bereits eine Teilzahlung …
Denn die Klägerin hatte nicht vorgetragen, dass diese Ärzte eine zeitnahe Untersuchung ihrer - der Klägerin - Person vorgenommen hätten und hierbei - den Schluss auf die behaupteten Verletzungen zulassende - objektivierbare Befunde erhoben hätten (vgl. hierzu auch KG Berlin, Urteil vom 12. Mai 2005, Az.: 12 U 187/04). - KG, 04.06.2007 - 12 U 173/02
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Nachweis der Unfallursächlichkeit von …
Hierfür genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. BGH, NJW 2003, 1116; Senat, KGR Berlin 2006, 126, auch zur Möglichkeit eines Anscheinsbeweises zugunsten des Geschädigten bei einem Heckaufprall; Senat, KGR 2005, 698).
