Rechtsprechung
   KG, 12.10.2001 - 15 U 6025/00   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts nach fristloser Kündigung des Mandats durch den Auftraggeber

  • brak-mitteilungen.de , S. 46

    BRAGO § 118; BGB §§ 628, 666
    Anwaltsvertrag - Auskunftspflichten des Anwalts gegenüber seinem Mandanten und den Rechtsfolgen eines diesbezüglichen vertragswidrigen Verhaltens

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur Erteilung von Auskünften und Berichten

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 2961 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 708



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Wird zitiert von ... (9)  

  • OLG Frankfurt, 21.09.2010 - 18 U 18/10  

    Rechtsanwaltsvertrag: Rückforderung gezahlter Vergütung wegen Kündigung des

    Alt. BGB zurückfordern kann (Ablehnung von OLG Karlsruhe, Urteil vom 8.3.1994, Az. 3 U 45/93, NJW-RR 1994, 1084 und KG, Urteil vom 12.10.2001, Az. 15 U 6025/00, NJW-RR 2002, 708 sowie OLG Schleswig, Urteil vom 14.12.2006, Az. 11 U 21/06, OLGR Schleswig 2008, 232).

    Auch die vom Kammergericht vertretene Auffassung, ein einmal eingelegtes Rechtsmittel behalte auch nach der Beendigung des Mandats seinen "Nutzen" (KG, Urteil vom 12.10.2001, Az.: 15 U 6025/00, NJW-RR 2002, 708-711 - zitiert nach juris), verkennt, dass dieser Nutzen unter anderem wegen der (im Revisionsverfahren anlog anzuwendenden, vgl. Heßler in Zöller, Rdnr. 2 zu § 555 ZPO) Vorschrift des § 539 Abs. 1 ZPO entfällt, wenn der Mandant nicht mehr anwaltlich vertreten ist.

    Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, weil der Senat hinsichtlich des Interessefortfalls im Sinne von § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB in entscheidungserheblicher Weise von den Auffassungen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Schleswig und des Kammergerichts (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.03.1994, Az.: 3 U 45/93- NJW-RR 1994, 1084; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14.12.2006, Az.: 11 U 21/06, OLGR Schleswig 2008, 232-236; KG, Urteil vom 12.10.2001, Az.: 15 U 6025/00, NJW-RR 2002, 708-711 - jeweils zitiert nach juris) abweicht.

  • BGH, 29.09.2011 - IX ZR 170/10  

    Verfahrensrecht - Kündigung des Mandatsverhältnisses durch den Rechtsanwalt

    Die Einschränkung, die bis zur Mandatsniederlegung erbrachten Leistungen würden für den Auftraggeber jedenfalls insoweit nicht nutzlos, als die Tätigkeiten des ersten Anwalts für den Mandanten einen bleibenden Wert hätten, wie z.B. die Klageerhebung zur Hemmung der Verjährung oder Einlegung eines fristgebundenen Rechtsmittels, das der zweite Anwalt infolge des Fristablaufs nicht mehr einlegen könne (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 1084, 1085; KG, NJW-RR 2002, 708, 709 f; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2008, 232, 234; Erman/Belling, BGB, 13. Aufl., § 628 Rn. 12; Palandt/Weidenkaff, BGB, 70. Aufl., § 628 Rn. 4; Mugler, AnwBl. 2000, 19, 21), ist jedenfalls insoweit nicht gerechtfertigt, als der Auftraggeber einen neuen Anwalt bestellen muss, um den Rechtsstreit fortführen zu können (Henssler/Deckenbrock, NJW 2005, 1, 4; MünchKomm-BGB/ Henssler, 5. Aufl. § 628 Rn. 28).
  • OLG Saarbrücken, 27.09.2007 - 8 U 694/05  

    Auszahlung der Darlehensvaluta als Annahme des Kreditantrags - Mehrheit von

    Im Übrigen ist das Landgericht auch mit Recht davon ausgegangen, dass der - durch die Grundsätze von Treu und Glauben sowie der Zumutbarkeit und Erforderlichkeit begrenzte (vgl. BGH NJW 1982, 574; KG NJW-RR 2002, 708) - Auskunftsanspruch ausgeschlossen ist, nachdem die in Rede stehenden Vorgänge 25 Jahre zurückliegen, die Beklagten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung über viele Jahre hinweg keine Auskunft verlangt haben und die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen längst abgelaufen sind (vgl. BGH NJW 2001, 1486; BGHZ 39, 87; OLG Stuttgart, NJW 1968, 2338).
mehr
  • KG, 18.08.2005 - 8 U 251/04  

    Anwaltsvertrag: Schadensersatzanspruch wegen Beratungs- und Aufklärungsfehlern;

    Diese kann jedoch nicht angenommen werden, wenn der Rechtsanwalt - wie hier durch Einspruchseinlegung - fristwahrend tätig geworden ist, und diese Handlung durch den neu beauftragten Anwalt auch nicht mehr nachgeholt werden könnte (ebenso OLG Karlsruhe MDR 1994, 519 f.; KG NJW-RR 2002, 708, 710).
  • OLG Schleswig, 14.12.2006 - 11 U 21/06  

    Schadensersatz gegen Rechtsanwalt nach Vergleichsschluss

    Ein Interessenwegfall ist hier aber ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn einzelne Tätigkeiten des ersten Anwalts für den Mandanten einen bleibenden Wert haben - wie z.B. die Einlegung eines fristgebundenen Rechtsmittels, das der zweite Anwalt infolge Fristablaufs nicht mehr mit Erfolg einlegen könnte (OLG Karlsruhe MDR 1994, 519; KG Berlin NJW-RR 2002, 708; Erman, 10. Auflage, § 628 Rn. 12).
  • OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 13 U 188/05  

    Geschäftsbesorgungsvertrag: Anspruch eines Gesellschafters einer nach Auflösung

    Eine solche Überschreitung der Grenzen der Informationspflicht kann sich aus Erforderlichkeit und Zumutbarkeit der Informationspflicht ergeben, was dann der Fall ist, wenn das Interesse des Auftraggebers zu dem durch die Erteilung der Auskunft entstehenden Aufwand in keinem Verhältnis steht (siehe hierzu KG, NJW-RR 2002, 708).
  • VfGH Österreich, 20.06.2001 - V 30/01  
    KG, Urt. v. 12.10.2001 ­ 15 U 6025/00.
  • AGH Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2000 - AGH 5/00  
    KG, Urt. v. 12.10.2001 ­ 15 U 6025/00.
  • AGH Baden-Württemberg, 19.05.2001 - AGH 17/01  
    KG, Urt. v. 12.10.2001 ­ 15 U 6025/00.
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