Rechtsprechung
| KG, 13.06.2007 - 2 Ws 227/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 51 Abs 1 StGB, § 51 Abs 3 S 1 StGB
Haftanrechnung: Anrechenbarkeit von für ausländische Verfahren verbüßte Haftzeiten auf eine durch deutsches Gericht verhängte Freiheitsstrafe; Haftanrechnung: Anrechenbarkeit von für ausländische Verfahren verbüßte Haftzeiten auf eine durch deutsches Gericht verhängte Freiheitsstrafe - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.02.2007 - 542 StVK 1435/06
- KG, 13.06.2007 - 2 Ws 227/07
- BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07
Wird zitiert von ...
- KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10
Habeas-Corpus-Anordnung, brasilianisches Recht, Anrechnung, ausländische Haft
Damit soll verhindert werden, daß jemand durch eine Doppelverurteilung schlechter gestellt wird als er stehen würde, wenn er für die Tat nur einmal, nämlich im inländischen Verfahren, verurteilt worden wäre (vgl. BGHSt 35, 172, 177; Senat, Beschluß vom 13. Juni 2007 - 2 Ws 227/07 -).Denn vollzogen wird immer nur die Haft für ein einziges Verfahren und nie diejenige, für die Überhaft - im Streitfall Auslieferungshaft für den Haftbefehl im hiesigen Verfahren - notiert ist (vgl. Senat, Beschluß vom 13. Juni 2007 - 2 Ws 227/07 - NStZ-RR 2005, 388).
Der Senat hat im Zusammenhang mit einer funktionalen Verfahrenseinheit zwischen einem amerikanischen und einem deutschen Verfahren, die durch Überhaftnotierung für einen in dem deutschen Strafverfahren erlassenen Haftbefehl eingetreten war, die Verfahrensnützlichkeit darin gesehen, daß keine Haftprüfungen nach §§ 121, 122 StPO vorgenommen werden mußten (vgl. Senat, Beschluß vom 13. Juni 2007 - 2 Ws 227/07 -).
