Rechtsprechung
   KG, 14.02.2005 - 2 Verg 13/04, 2 Verg 14/04   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Nr 3200 RVG, § 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Nr 3300 RVG, § 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Teil 3 Vorbem 3 Abs 4 RVG, § 65a S 2 BRAGebO, § 118 Abs 1 S 3 GWB
    Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren: Rechtsanwaltsgebühr für Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung; Anrechnung von Gebühren aus Vergabenachprüfungsverfahren und Beschwerdeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - RVG: Berechnung der Gebühr für die Eilverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anwaltsgebühren für einen Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung im Vergabenachprüfungsverfahren

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des KG Berlin vom 14.2.2005, 2 Verg 13" von RA Dr. Rainer Noch, original erschienen in: BauRB 2005, 270 - 271.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des KG Berlin vom 14.2.2005, Az.: 2 Verg 13/04 (Kostenfestsetzung und Anwaltsgebühren im Beschwerdeverfahren)" von RA Wolfgang E. Trautner, original erschienen in: VergabeR 2005, 402 - 405.

Zeitschriftenfundstellen

  • NZBau 2005, 358
  • AnwBl 2005, 366
  • VergabeR 2005, 402
  • ZfBR 2005, 419 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (11)  

  • BGH, 29.09.2009 - X ZB 1/09  

    Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren

    Der vorlegende Vergabesenat hält die Anrechnung für rechtens und möchte die Erinnerung deshalb zurückweisen, sieht sich daran aber durch Entscheidungen des Kammergerichts (VergabeR 2005, 402) und der Oberlandesgerichte München (VergabeR 2009, 106) und Celle (Beschl. v. 23.6.2008 - 13 Verg 10/07) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof nach § 124 Abs. 2 GWB vorgelegt.
  • OLG Brandenburg, 08.08.2006 - Verg W 7/05  

    Kostenfestsetzung für Vergabenachprüfungsverfahren

    Im Rahmen der Kostenfestsetzung im Beschwerdeverfahren ist als Verfahrensgebühr für das Verfahren nach § 118 I 3 GWB lediglich eine 0, 7-fache Verfahrensgebühr anzusetzen (im Anschluß an OLG Naumburg, Beschluss vom 26.6.2006, 1 Verg 7/05; OLG Dresden, Beschluss vom 10.6.2005, WVerg 13/04; KG NZBau 2005, 358/359).

    Der Senat nimmt mit der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung verschiedene Angelegenheiten an (KG NZBau 2005, 358/359; OLG Dresden Beschluss vom 10.6.2005, WVerg 13/04; OLG Naumburg Beschluss vom 26.6.2006 1 Verg 7/05; offen gelassen von BayObLG Beschluss vom 19.1.2006, Verg 22/04).

    Die Gebührenansätze Nr. 3300 und 3301 VV RVG sind jedoch berichtigend dahin auszulegen, dass nach Nr. 3300 lediglich eine 0, 7-fache Gebühr anfällt (ebenso KG, Beschluss vom 14.2.2005, 2 Verg 13/04 und 14/04 - VergabeR 2005, 402 = NZBau 2005, 358 = ZfBR 2005, 419; ebenso: Trautner VergabeR 2005, 405; a.A. Schons AnwBl. 2005, 367).

  • BayObLG, 19.01.2006 - Verg 22/04  

    Vergabe - Rechtsanwaltsgebühr

    a) Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung liegen verschiedene Angelegenheiten vor (so KG NZBau 2005, 358/359; OLG Dresden Beschluss vom 10.6.2005 WVerg 13/04; offen gelassen von OLG Düsseldorf Beschluss vom 20.4.2005 Verg 42/04, im Leitsatz abgedruckt in IBR 2005, 445).

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Kammergerichts (NZBau 2005, 358) und des OLG Dresden (Beschluss vom 10.6.2005 WVerg 13/04).

    Beide Gebühren sind entsprechend den allgemeinen Grundsätzen bei Umstellung auf die Neuregelung angemessen angehoben worden (vgl. dazu BT-Drucks. 15/1971 S. 215; KG NZBau 2005, 358/359).

mehr
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2006 - Verg 79/04  

    Vergabe - Kostenrechtliche Behandlung mehrerer Auftraggeber

    Die anwaltliche Verfahrensgebühr für das Verfahren über einen Antrag nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB (Nr. 3300 VV zum RVG) und die Verfahrensgebühr für das Beschwerdeverfahren (Nr. 3200 VV) sind nicht aufeinander anzurechnen (Abweichung von KG, Beschl. v. 14.2.2005 - 2 Verg 13/04, VergabeR 2005, 402 und des BayObLG, Beschl. v. 19.1.2006 - Verg 22/04).*).

    Die Abweichung von den Entscheidungen des Kammergerichts vom 14.2.2005 (2 Verg 13/04, VergabeR 2005, 402) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 19.1.2006 (Verg 22/04) erfordert gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB keine Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof.

  • OLG Naumburg, 26.06.2006 - 1 Verg 7/05  

    Vergabe - Verfahrensgebühr für das Antragsverfahren

    Im Rahmen der Kostenfestsetzung im Beschwerdeverfahren ist als Verfahrensgebühr für das Antragsverfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB lediglich eine 0, 7-fache Gebühr anzusetzen (im Anschluss an KG Berlin VergabeR 2005, 402).*).

    Die Gebührenansätze im VV RVG Nr. 3300 und 3301 sind jedoch berichtigend auszulegen; danach fällt nach Nr. 3300 lediglich eine 0, 7-fache Gebühr an (ebenso KG Berlin, Beschluss v. 14. Februar 2005, 2 Verg 13/04 und 14/04 - VergabeR 2005, 402 = NZBau 2005, 358= ZfBR 2005, 419; ebenso: Trautner VergabeR 2005, 405; a.A. Schons AnwBl. 2005, 367).

  • OLG München, 12.06.2008 - Verg 13/07  

    Vergabe - Anrechnung der Geschäftsgebühr vor der Vergabekammer?

    Auch der Verweis auf die Entscheidung des Kammergerichts vom 14.2.2005 (2 Verg 13/04 und 14/04) sei nicht überzeugend, weil es dort nur um eine Gebühr nach § 118 GWB gegangen sei.

    In der Rechtsprechung hat sich bisher, soweit ersichtlich, nur das KG Berlin mit der Anrechnungsproblematik - allerdings im Hinblick auf ein Verfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB - beschäftigt und ebenfalls wegen des kontradiktorisch und gerichtsähnlich ausgestalteten Verfahrens vor der Vergabekammer eine Anrechnung verneint (KG vom 14.2.2005 - 2 Verg 13/04 und 2 Verg 14/04).

  • OLG Frankfurt, 04.06.2008 - 11 Verg 3/07  

    Rechtsanwälte - Anrechnung der vor Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr?

    Dem echten Rechtsmittelverfahren, als das das vergaberechtliche Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht angesehen werden muss, ist eine Anrechnung fremd (KG, VergabeR 2005, 402 mit Anmerkung von Trautner).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2009 - Verg 17/08  

    Vergabe - Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr?

    Soweit die Gegenauffassung darauf verweist (KG NZBau 2005, 358; ebenso OLG München, Beschluss vom 12.06.2008, Verg 13/07; OLG Celle, Beschluss vom 23.06.2008, 13 Verg 10/07; so letztlich auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2006, 11 Verg 3/07 und 4/07, BeckRS 2008, 20395, das eine Anrechnung für unangemessen hält, weil es sich bei dem Beschwerdeverfahren um ein Rechtsmittelverfahren handele), das Verfahren vor der Vergabekammer gleiche eher einem gerichtlichen Verfahren, trifft dies jedenfalls kostenrechtlich nicht zu.
  • OLG Celle, 23.06.2008 - 13 Verg 10/07  

    Rechtsanwälte - Vergabe: Anrechnung d. Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren?

    Das gerichtsähnlich ausgestaltete Verfahren vor der Vergabekammer und das Verfahren vor dem Vergabesenat gleichen jedoch eher dem Stufenverhältnis zweier Rechtszüge (vgl. KG, Beschluss vom 14. Februar 2005 - 2 Verg 13/04, 2 Verg 14/04. Wiese in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 128 Rdnr. 51. Rojahn, VergabeR 2004, 454, 456 f.. Hardraht in: Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht, Seite 1423).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2008 - 11 Verg 4/07  

    Rechtsanwälte - Anrechnung der vor Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr?

    Dem echten Rechtsmittelverfahren, als das das vergaberechtliche Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht angesehen werden muss, ist eine Anrechnung fremd (KG, VergabeR 2005, 402 mit Anmerkung von Trautner).
  • KG, 08.03.2005 - 2 Verg 11/04  

    Vergabeverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten der Vergabestelle für die

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