Rechtsprechung
   KG, 14.04.2009 - 21 U 10/07   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bestreitet Bauherr Verantwortung für Mangel und unterlässt Nachbesserung, ist Ersatzvornahme vor Fristablauf zur Mängelbeseitigung möglich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Ausführungsplaners: Auftraggeber muss sich Fehler des Entwurfsplaners zurechnen lassen! (IBR 2009, 401)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1180
  • NZBau 2010, 176 (Ls.)
  • BauR 2009, 1187
  • IBR 2009, 401



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...  

  • OLG Frankfurt, 16.03.2010 - 14 U 31/04  

    Baurecht - Mangelhafte Herstellung eines Hallenschwimmbades

    Mit diesen höchstrichterlich geklärten Grundsätzen, denen der Senat folgt, ist es ohne weiteres vereinbar, dass die obergerichtliche Rechtsprechung ein dem Auftraggeber zuzurechnendes Mitverschulden auch dann annimmt, wenn sowohl Fehler der von ihm gestellten Entwurfsplanung als auch Fehler der vom Auftragnehmer als Vertragspflicht übernommenen Ausführungsplanung zu einem Mangel des Bauwerks geführt haben (KG NJW-RR 2009, 1180).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht