Rechtsprechung
| KG, 14.04.2009 - 21 U 10/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesamtschuldnerische Haftung bei Mängeln eines Bauwerks aufgrund der Entwurfs- und Ausführungsplanung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauvertrag - Haftung bei falscher Entwurfs- (AG) und Ausführungsplanung (AN)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Bestreitet Bauherr Verantwortung für Mangel und unterlässt Nachbesserung, ist Ersatzvornahme vor Fristablauf zur Mängelbeseitigung möglich
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Haftung des Ausführungsplaners: Auftraggeber muss sich Fehler des Entwurfsplaners zurechnen lassen! (IBR 2009, 401)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.12.2006 - 23 O 281/04
- KG, 14.04.2009 - 21 U 10/07
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2009, 1180
- NZBau 2010, 176 (Ls.)
- BauR 2009, 1187
- IBR 2009, 401
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 16.03.2010 - 14 U 31/04
Baurecht - Mangelhafte Herstellung eines Hallenschwimmbades
Mit diesen höchstrichterlich geklärten Grundsätzen, denen der Senat folgt, ist es ohne weiteres vereinbar, dass die obergerichtliche Rechtsprechung ein dem Auftraggeber zuzurechnendes Mitverschulden auch dann annimmt, wenn sowohl Fehler der von ihm gestellten Entwurfsplanung als auch Fehler der vom Auftragnehmer als Vertragspflicht übernommenen Ausführungsplanung zu einem Mangel des Bauwerks geführt haben (KG NJW-RR 2009, 1180).
