Rechtsprechung
   KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10 Vollz, 2 Ws 9/10 Vollz   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vollzugslockerungen dürfen nicht mit pauschalen Wertungen versagt werden

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Praxishinweis zum Beschluss des KG vom 14.04.2010, Az.: 2 Ws 8-9/10 (Zur Verwertung kriminalprognostischer Gutachten bei der Beurteilung der Missbrauchsgefahr; Vollzugsplanfortschreibung einer "renitenten" Strafvollzugsbehörde)" von RiKG Detlef Lind, original erschienen in: StRR 2010, 478 - 479.

Verfahrensgang

  • LG Berlin, 30.11.2009 - 593 StVK 112/09 593 StVK 354/09
  • KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10 Vollz, 2 Ws 9/10 Vollz

Zeitschriftenfundstellen

  • StV 2011, 230



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Wird zitiert von ... (2)  

  • KG, 22.08.2011 - 2 Ws 258/11  

    Effektiver Rechtsschutz bei "renitenter Strafvollzugsanstalt" ("Kampfansage an

    Deren Beachtung erfordert es, daß sich die gerichtlichen Überlegungen in der neuen Entscheidung wiederfinden und daß die Vollzugsbehörde nicht den Eindruck erweckt, gegen die Bindungswirkung zu opponieren (vgl. Senat OLGSt StVollzG § 7 Nr. 4 = StraFo 2011, 112 = StV 2011, 230; Feest/Lesting, "Contempt of Court", Zur Wiederkehr des Themas der renitenten Strafvollzugsbehörden in Festschrift für Eisenberg S. 675; dieselben ZRP 1987, 391 ff.).

    Die Ausführungen bleiben erneut pauschal und unsubstantiiert; sie stellen fast ausschließlich auf das Legalverhalten in der vollkommenen Freiheit außerhalb jeglicher Vollzugsbeziehungen ab; sie lassen erneut besorgen (vgl. Senat OLGSt StVollzG § 7 Nr. 4 = StraFo 2011, 112 = StV 2011, 230), die Vollzugsbehörde verwechsele die - im Streitfall zweifelsfrei zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung ungünstige - Legalprognose (§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) mit der für die Eignung für den offenen Vollzug erforderlichen Fähigkeit zu korrekter Führung unter geringerer Aufsicht, loyaler Bereitschaft zu eigenem Bemühen und Einordnungsbereitschaft (vgl. OLG Zweibrücken ZfStrVO 1990, 373; OLG Koblenz NStZ 1981, 275 = ZfStrVO 1981, 319) und der Mißbrauchsgefahr (vgl. HansOLG Hamburg StraFO 2007, 390).

  • KG, 21.07.2011 - 2 Ws 176/11  

    Notwendige Teilnehmer an der Vollzugsplankonferenz bei Verlegung eines Gefangenen

    Dies folgt aus der rechtskräftigen, für den Leiter der Justizvollzugsanstalt Moabit bindenden (vgl. Senat StV 2011, 230) Entscheidung des Landgerichts Berlin - Strafvollstreckungskammer - vom 5. Oktober 2010, die ihrerseits den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
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