Rechtsprechung
| KG, 16.10.2007 - 6 U 140/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 437 Nr 3 BGB
Kauf von Altbauwohnungen: Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum auf Grund undichter Dachterrassen und Balkone; Schadensersatz wegen des Verschweigens der Undichtigkeiten; Kauf von Altbauwohnungen: Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum auf Grund undichter Dachterrassen und Balkone; Schadensersatz wegen des Verschweigens der Undichtigkeiten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendbarkeit von Kauf- oder Werkvertragsrecht bei Veräußerung von Wohnungseigentum mit vertraglicher Umbauverpflichtung - Arglist
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilien - Veräußerung eines Wohnungseigentumsrechts
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- finanztip.de (Kurzinformation)
Arglistig verschwiegener Mangel
Verfahrensgang
- LG Berlin, 01.06.2006 - 14 O 96/06
- KG, 16.10.2007 - 6 U 140/06
Zeitschriftenfundstellen
- NZBau 2008, 325 (Ls.)
- ZMR 2008, 646
- BauR 2008, 1149
Wird zitiert von ...
- LG Essen, 04.01.2011 - 17 O 61/08 Allein schon die Tatsache, dass in ein Gebäude von außen Feuchtigkeit eindringt, ist ein Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB, weil die Kaufsache aus diesem Grund nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (KG Berlin, U. v. 16.10.2007, Az. 6 U 140/06, BauR 2008, 1149).
