Rechtsprechung
| KG, 18.12.2001 - 18 UF 35/01 |
Kurzfassungen/Presse
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Rückforderung zuviel gezahlten Unterhalts gegenüber dem Träger der Sozialhilfe
Zeitschriftenfundstellen
- FamRZ 2002, 1357
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 30.10.2003 - III R 23/02
Strafverteidigungskosten für Kind als außergewöhnliche Belastung
Ist der Unterhaltsberechtigte durch sittliches Verschulden bedürftig geworden, beschränkt sich die Unterhaltsverpflichtung auf einen der Billigkeit entsprechenden Beitrag zum Unterhalt; sie kann sogar vollständig entfallen, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre (§ 1611 Abs. 1 Satz 2 BGB; Urteil des BGH in NJW 1985, 806, 807; Beschlüsse des OLG Celle vom 13. März 1990 17 UF 107/88, FamRZ 1990, 1142; des Kammergerichts Berlin vom 18. Dezember 2001 18 UF 35/01, FamRZ 2002, 1357). - OLG Hamm, 31.05.2006 - 11 UF 53/06
Zum Unterhaltsanspruch eines 32-jährigen nichtehelichen Sohnes
Auch nach Auffassung des Klägers besteht kein Zweifel, dass der durch Urteil eines Gerichts in Ecuador festgestellte Verstoß Jan H gegen Drogengesetze ein sittliches Verschulden im Sinne von § 1611 BGB darstellt (vgl. für den Fall des Drogenkonsums OLG Celle, FamRZ 90, S. 1142, 1144, KG FamRZ 02, 1357). - OLG Karlsruhe, 28.07.2010 - 16 UF 65/10
Umfang des Elternunterhalts
Anhaltspunkte für einen vollständigen Ausschluss des Unterhaltsanspruchs bestehen jedoch nicht (vgl. auch KG FamRZ 2002, 1357 ).
- OLG Karlsruhe, 14.04.2005 - 16 (2) UF 228/04
Betreuungsunterhalt: Reduzierung des Unterhaltsbetrages aufgrund geringeren …
Soweit der Beklagte auf die Zahlungsaufforderung des Sozialamtes nach cessio legis an dieses geleistet hat, ist bei etwaigen Überzahlungen grundsätzlich ein Rückforderungsanspruch gegeben (vgl. dazu KG, FamRZ 2002, 1357). - OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 2 UF 238/09
Unterhalt eines volljährigen Kindes: Unterhaltsausschluss wegen …
Eine Unterhaltsverwirkung infolge sittlichen Verschuldens kann angenommen werden, wenn das volljährige Kind seine Bedürftigkeit durch übermäßigen Rauschgift- oder Alkoholkonsum selbst verursacht hat (KG FamRZ 02, 1357, OLG Celle, FamRZ 90, 1142).
