Rechtsprechung
   KG, 18.12.2001 - 18 UF 35/01   

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rückforderung zuviel gezahlten Unterhalts gegenüber dem Träger der Sozialhilfe

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2002, 1357



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BFH, 30.10.2003 - III R 23/02  

    Strafverteidigungskosten für Kind als außergewöhnliche Belastung

    Ist der Unterhaltsberechtigte durch sittliches Verschulden bedürftig geworden, beschränkt sich die Unterhaltsverpflichtung auf einen der Billigkeit entsprechenden Beitrag zum Unterhalt; sie kann sogar vollständig entfallen, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre (§ 1611 Abs. 1 Satz 2 BGB; Urteil des BGH in NJW 1985, 806, 807; Beschlüsse des OLG Celle vom 13. März 1990 17 UF 107/88, FamRZ 1990, 1142; des Kammergerichts Berlin vom 18. Dezember 2001 18 UF 35/01, FamRZ 2002, 1357).
  • OLG Hamm, 31.05.2006 - 11 UF 53/06  

    Zum Unterhaltsanspruch eines 32-jährigen nichtehelichen Sohnes

    Auch nach Auffassung des Klägers besteht kein Zweifel, dass der durch Urteil eines Gerichts in Ecuador festgestellte Verstoß Jan H gegen Drogengesetze ein sittliches Verschulden im Sinne von § 1611 BGB darstellt (vgl. für den Fall des Drogenkonsums OLG Celle, FamRZ 90, S. 1142, 1144, KG FamRZ 02, 1357).
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2010 - 16 UF 65/10  

    Umfang des Elternunterhalts

    Anhaltspunkte für einen vollständigen Ausschluss des Unterhaltsanspruchs bestehen jedoch nicht (vgl. auch KG FamRZ 2002, 1357 ).
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  • OLG Karlsruhe, 14.04.2005 - 16 (2) UF 228/04  

    Betreuungsunterhalt: Reduzierung des Unterhaltsbetrages aufgrund geringeren

    Soweit der Beklagte auf die Zahlungsaufforderung des Sozialamtes nach cessio legis an dieses geleistet hat, ist bei etwaigen Überzahlungen grundsätzlich ein Rückforderungsanspruch gegeben (vgl. dazu KG, FamRZ 2002, 1357).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 2 UF 238/09  

    Unterhalt eines volljährigen Kindes: Unterhaltsausschluss wegen

    Eine Unterhaltsverwirkung infolge sittlichen Verschuldens kann angenommen werden, wenn das volljährige Kind seine Bedürftigkeit durch übermäßigen Rauschgift- oder Alkoholkonsum selbst verursacht hat (KG FamRZ 02, 1357, OLG Celle, FamRZ 90, 1142).
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