Rechtsprechung
| KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 535 Abs 2 BGB, § 545 BGB, § 315 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB
Mietvertrag: Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Ablauf einer Optionszeit, Mietzinshöhe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietrecht - Zur Höhe des Mietzinses
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zur Höhe des Mietzinses, Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Ablauf einer Optionszeit, für die eine gerichtliche Festsetzung des Mietzinses erfolgte
Kurzfassungen/Presse
- arztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)
Kein Wegnahmerecht des Mieters an wertverbessernden Modernisierungsarbeiten
Besprechungen u.ä.
- mummenhoff.net
(Entscheidungsbesprechung)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.12.2004 - 12 O 662/03
- KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05
Wird zitiert von ... (2)
- LG Düsseldorf, 13.02.2009 - 40 O 77/08 Ein solcher Schaden beruht in der Regel darauf, dass der Vermieter einen entsprechenden Ausfall hat, d.h. zum selben Mietzins die Sache nahtlos an einen Interessenten hätte weiter vermieten können (vgl. KG 8 U 22/05 zit nach Juris).
- LG Düsseldorf, 12.05.2010 - 40 O 77/08 Ein solcher Schaden beruht in der Regel darauf, dass der Vermieter einen entsprechenden Ausfall hat, d.h. zum selben Mietzins die Sache nahtlos an einen Interessenten hätte weiter vermieten können (vgl. KG 8 U 22/05 zit nach Juris).
