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   KG, 19.08.2010 - 1 W 232/10   

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https://dejure.org/2010,10834
KG, 19.08.2010 - 1 W 232/10 (https://dejure.org/2010,10834)
KG, Entscheidung vom 19.08.2010 - 1 W 232/10 (https://dejure.org/2010,10834)
KG, Entscheidung vom 19. August 2010 - 1 W 232/10 (https://dejure.org/2010,10834)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines rückwirkenden Beitritts in der Satzung eines Vereins

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Satzung kann rückwirkenden Beitritt erlauben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines rückwirkenden Beitritts in der Satzung eines Vereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2011, 90
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Auszug aus KG, 19.08.2010 - 1 W 232/10
    Ein rückwirkender Beitritt steht zwingenden Vorschriften des geltenden Rechts nicht entgegen und rückwirkende Vereinbarungen werden daher in vielen rechtlichen Bereichen anerkannt (z.B. jüngst BGH, Urteil vom 09.07.2010, V ZR 202/09: rückwirkende Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft).
  • BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 688/99

    Tarifgebundenheit durch rückwirkenden Gewerkschaftsbeitritt

    Auszug aus KG, 19.08.2010 - 1 W 232/10
    Das entspricht der h.M. (ausdrücklich Stöber, Hdb zum Vereinsrecht, 9. Aufl., Rn.146; passim BAG, Urteil vom 22.11.2000, 4 AZR 688/99, DB 2001, 1622 ff. = NZA 2001, 980 ff.; a.A. Reichert, a.a.O., Rn.943 unter fehlerhafter Bezugnahme auf das zuvor genannte Urteil) und dem Grundsatz der (Satzungs-) Vertragsfreiheit (vgl. dazu nur Palandt-Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 25 Rn.7).
  • BayObLG, 23.09.1997 - 3Z BR 329/97

    Prokura für Einzelkaufmann nicht mit gemeinschaftlicher Vertretungsregelung -

    Auszug aus KG, 19.08.2010 - 1 W 232/10
    In einem solchen Fall ist der Antrag sofort zurückzuweisen (vgl. nur BayObLGZ 1997, 285; Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 11. Aufl., Rn.606 f. m.w.N.).
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