Rechtsprechung
KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufgabenkreise des Betreuers nur mit Zwang durchzuführender, notwendiger Heilbehandlung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufgabenkreis, Einschränkung, notwendige Heilbehandlung (Zwang), Aufenthaltsbestimmung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1906; BGB § 1896
Aufgabenkreise des Betreuers nur mit Zwang durchzuführender, notwendiger Heilbehandlung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Betreuung der Mieterin bei Wahrnehmung der Wohnungsangelegenheiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beschränkte Betreuung bei Mieterin mit Verfolgungswahn
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 16.04.2007 - 53 XVII S 218
- LG Berlin, 25.06.2009 - 83 T 241/07
- KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 835
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BayObLG, 03.12.1998 - 1Z BR 164/97
Beschwerdeberechtigung eines Vermächtnisnehmers
Auszug aus KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09
Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 623).Bei der Würdigung des Gutachtens eines Sachverständigen hat das Rechtsbeschwerdegericht zusätzlich zu prüfen, ob der Tatrichter das Ergebnis des Gutachtens nur kritiklos hingenommen hat oder ob er unter Nachvollziehung der Gedankengänge des Sachverständigen dessen tatsächliche Feststellungen wie auch die von ihm gezogenen Schlüsse auf ihre Tragfähigkeit geprüft und sich eine eigene Überzeugung gebildet hat (BayObLG, FamRZ 1999, 817).
- BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05
Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in …
Auszug aus KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09
Allein der Aufgabenbereich "Wahrnehmung der Rechte bei einer psychiatrischen Heilbehandlung" genügt nicht, eine notwendige Behandlung der Betroffenen auch zwangsweise durchzusetzen (vgl. BGH, NJW 2001, 888, 890; FamRZ 2006, 615, 617; 2008, 866).Dies wäre allein im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung der Betroffenen nach § 1906 BGB möglich (BGH, FamRZ 2006, 615, 618).
- BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09
Dabei kann dahinstehen, ob in den Fällen, in denen die Ablehnungsgründe erst aus dem Gutachten des Sachverständigen hergeleitet werden, die Frist zur Geltendmachung des Ablehnungsgesuchs gleichzeitig mit derjenigen abläuft, die das Gericht einem Beteiligten gemäß § 411 Abs. 4 S. 2 ZPO setzt (BGH, NJW 2005, 1869) oder hiervon unabhängig innerhalb angemessener Zeit das Ablehnungsgesuch vorzubringen ist (BayObLG, MDR 1995, 425).
- KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07
Betreuerbestellung: Übertragung des Aufgabenkreises "Vertretung vor Behörden und …
Auszug aus KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09
Der Senat hat bereits entschieden, dass eine solche Bestimmung nur dann in Betracht kommt, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl von behördlichen und gerichtlichen Verfahren zu betreiben und diese Verfahren zu einer Gefährdung des Vermögens des Betroffenen führen können (Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 1 W 125/06 -, FGPrax 2008, 101; Beschluss vom 27. November 2007 - 1 W 243/07 -, FGPrax 2008, 62). - BGH, 23.01.2008 - XII ZB 185/07
Zulässigkeit der Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung …
Auszug aus KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09
Allein der Aufgabenbereich "Wahrnehmung der Rechte bei einer psychiatrischen Heilbehandlung" genügt nicht, eine notwendige Behandlung der Betroffenen auch zwangsweise durchzusetzen (vgl. BGH, NJW 2001, 888, 890; FamRZ 2006, 615, 617; 2008, 866). - BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01
Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen
Auszug aus KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09
Ein Betreuer darf nur für die Angelegenheiten bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist, d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BayObLG, FamRZ 2001, 1244 f.). - BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00
Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation
Auszug aus KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09
Allein der Aufgabenbereich "Wahrnehmung der Rechte bei einer psychiatrischen Heilbehandlung" genügt nicht, eine notwendige Behandlung der Betroffenen auch zwangsweise durchzusetzen (vgl. BGH, NJW 2001, 888, 890; FamRZ 2006, 615, 617; 2008, 866). - BGH, 18.10.2006 - XII ZB 244/04
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines …
Auszug aus KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09
Der Senat hat deshalb im Rahmen der weiteren Beschwerde auch über die Ablehnung zu entscheiden (BGH, NJW-RR 2007, 411;… Zimmermann, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 6, Rdn. 70). - KG, 11.12.2007 - 1 W 125/06
Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für …
Auszug aus KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09
Der Senat hat bereits entschieden, dass eine solche Bestimmung nur dann in Betracht kommt, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl von behördlichen und gerichtlichen Verfahren zu betreiben und diese Verfahren zu einer Gefährdung des Vermögens des Betroffenen führen können (Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 1 W 125/06 -, FGPrax 2008, 101; Beschluss vom 27. November 2007 - 1 W 243/07 -, FGPrax 2008, 62). - KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
Betreuung: Notwendigkeit der Unterbringung eines an einer Psychose erkrankten …
Auszug aus KG, 19.11.2009 - 1 W 225/09
Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLG-Report 2005, 621, 623).