Rechtsprechung
   KG, 20.09.1996 - (5) 1 Ss 207/93 (38/93)   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 185



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Wird zitiert von ... (3)  

  • KG, 07.10.2008 - 1 Ss 486/07  

    Vermummungsverbot bei öffentlichen Versammlungen: Uneingeschränkte Geltung

    Insbesondere bedarf es nicht der zusätzlichen Feststellung, dass die Vermummung dafür geeignet sein muss, die Identifizierung von Personen gegenüber Polizeibeamten oder anderen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Personen zu verhindern [zu der Voraussetzung der Friedensstörung ebenso KG, Urteil vom 20. September 1996, NStZ-RR 1997, 185].

    Dementsprechend wird auch in der Schweiz davon ausgegangen, dass die Anwesenheit Vermummter bei Demonstrationen die Gefahr von Ausschreitungen wesentlich erhöhe (BGer. EuGRZ 1992, 137, 140), worauf bereits die Staatsanwaltschaft im Anschluss an KG NStZ-RR 1997, 185 zutreffend hingewiesen hat.

  • OLG Brandenburg, 22.09.2009 - 1 Ss 74/09  

    Verstoß gegen Vermummungsverbot

    Für das weitere Verfahren wird darauf hingewiesen, dass der Senat dahin tendiert, der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur zu folgen, wonach §§ 27 Abs. 2 Nr. 2, 17a Abs. 2 Nr. 1 VersammlungsG nicht gegen Art. 5, Art. 8 GG verstößt (vgl. Maunz/Dürig-Depenheuer, Grundgesetz, Loseblatt, Stand 11/2006, Art. 8, Rdnr. 148; Friauf/Höfling-Geis, Berliner Kommentar zum Grundgesetz, Loseblatt, Stand 8/2006, Art. 8, Rdnr. 121; KG NStZ-RR 1997, 185; KG, Urteil vom 7. Oktober 2008, 1 Ss 486/07, zit. nach juris).
  • KG, 15.12.2006 - 1 Ss 280/05  

    Strafverfahren: Anforderungen an den Inhalt der Urteilsgründe bei einem

    Weitere Merkmale enthält der Tatbestand nicht (vgl. KG NStZ-RR 1997, 185 ff).
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