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   KG, 20.10.2011 - 25 W 36/11   

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https://dejure.org/2011,15637
KG, 20.10.2011 - 25 W 36/11 (https://dejure.org/2011,15637)
KG, Entscheidung vom 20.10.2011 - 25 W 36/11 (https://dejure.org/2011,15637)
KG, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 25 W 36/11 (https://dejure.org/2011,15637)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 59 Abs 1 FamFG, § 66 Abs 5 GmbHG
    GmbH: Erforderlichkeit einer Liquidation nach Löschung der Gesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Bestellung eines Nachtragsliquidators

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 59 Abs. 1; GmbHG § 66 Abs. 5
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Bestellung eines Nachtragsliquidators

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 24.02.2012 - 25 W 14/11

    - FORMAXX 21 -, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Weisungen,

    Auszug aus KG, 20.10.2011 - 25 W 36/11
    Der Beteiligte zu 2. ist nach § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdebefugt, nachdem sein Antrag auf Bestellung seines Verfahrensbevollmächtigten zum Nachtragsliquidator vom Registergericht abgelehnt worden war (KG, Senat, Beschluss vom 14. August 2011, 25 W 14/11; vgl. auch MünchKommHGB/K.Schmidt, 3. Aufl. 2011, § 146 Rn. 39; Staub/Habersack, HGB, 5. Aufl. 2009, § 146 Rn. 38).
  • KG, 11.05.2021 - 1 W 29/21

    (Nachweis der Vertretungsmacht eines

    Hat hingegen eine Liquidation der Gesellschaft bereits stattgefunden oder geht es nicht um die Einziehung und Verteilung von Vermögen, sondern anderer Abwicklungsmaßnahmen, so sind auf Antrag Nachtragsliquidatoren in entsprechender Anwendung des § 273 Abs. 4 AktG zu bestellen (KG, 25. ZS, GmbHR 2012, 216 ; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 W 272/06 - KGreport 2007, 547; Beschluss vom 9. Januar 2001 - 1 W 2002/00 - GmbHR 2001, 252; BayObLG, …
  • BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 42/20

    Unwirksamkeit der Verweisung eines Insolvenzantragsverfahrens wegen Willkür

    Allerdings ist der Fortbestand der vermögenslosen GmbH trotz Löschung anzunehmen, wenn - insofern im Einzelnen streitig - die Gesellschaft an weiteren Abwicklungsmaßnahmen mitwirken muss (analog § 273 Abs. 4 AktG; vgl. BGH, Urt. v. 10. Oktober 1988, II ZR 92/88, NJW 1989, 220 [juris Rn. 9]; KG, Beschluss vom 20. Oktober 2011, 25 W 36/11, GmbHR 2012, 216 [juris Rn. 12]; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juli 1990, 15 W 40/90, NJW-RR 1990, 1371 [unter 2. a) ]; Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Aufl. 2019, § 60 Rn. 7 und 105; Berner in Münchener Kommentar zum GmbHG, 3. Aufl. 2018, § 60 Rn. 43, 51, 57; Gesell in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 6. Aufl. 2017, § 74 Rn. 18, 21 f.; Lorscheider in BeckOK GmbHG, 43. Ed. Stand: 1. Februar 2020, § 74 Rn. 21).
  • KG, 24.02.2022 - 1 W 310/21

    Beschwerde gegen die Zurückweisung von Eintragungsanträgen; Unzureichender

    Hat hingegen eine Liquidation der Gesellschaft bereits stattgefunden oder geht es nicht um die Einziehung und Verteilung von Vermögen, sondern anderer Abwicklungsmaßnahmen, so sind auf Antrag Nachtragsliquidatoren in entsprechender Anwendung des § 273 Abs. 4 AktG zu bestellen (KG, 25. ZS, GmbHR 2012, 216; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 W 272/06 - KGreport 2007, 547; Beschluss vom 9. Januar 2001 - 1 W 2002/00 - GmbHR 2001, 252; BayObLG, …
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