Rechtsprechung
   KG, 21.12.2006 - 1 AR 1506/06 - 5 Ws 690/06, 1 AR 1506/06, 5 Ws 690/06   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 68f Abs 1 S 1 StGB
    Eintritt der Führungsaufsicht kraft Gesetzes: Vorzeitige Entlassung des Verurteilten aufgrund einer Weihnachtsamnestie; Eintritt der Führungsaufsicht kraft Gesetzes: Vorzeitige Entlassung des Verurteilten aufgrund einer Weihnachtsamnestie




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Wird zitiert von ... (3)  

  • LG Kiel, 19.01.2010 - 41 StVK 104/09  

    Eintritt der Führungsaufsicht nach der vollständigen Vollstreckung der Strafe

    Dem steht der gnadenweise Erlass eines Teils der Strafe nicht entgegen ( OLG Celle , StraFo 2008, 262; Schmitz , StV 2007, 608; Ullenbruch , in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 5. Aufl., § 16 Rn. 7; a.A. OLG Schleswig bei Ernesti/Lorenzen, SchlHA 1982, 100; KG , JR 1979, 293; NStZ 2004, 228; StraFo 2008, 261; Fischer , StGB, 57. Aufl., § 68 f Rn. 6; Stree , in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 68 f Rn. 5).

    Diese Auslegung ist nicht nur mit dem Wortlaut der Vorschrift ohne Weiteres vereinbar, da der Begriff "vollständig" im allgemeinen Sprachgebrauch in Sinne von "restlos" verstanden werden kann ( OLG Celle , a.a.O., a.A. KG , StraFo 2008, 261; RuP 2009, 216).

  • KG, 04.09.2012 - 2 Ws 351/12  

    Voraussetzungen der gesetzlichen Führungsaufsicht

    Das Strafende ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats nicht erreicht, wenn der Gefangene aufgrund eines Gnadenerweises zu Weihnachten oder einer Amnestie vorzeitig entlassen wird; denn eine solche Entlassung beruht nicht auf dem Gesetz, sondern auf einem politischen Gnadenakt (vgl. Senat StraFO 2008, 261; NStZ-RR 2007, 340-Ls; KG JR 1979, 293; Fischer aaO; a.A.: OLG Celle StraFO 2008, 262; LG Kiel NStZ-RR 2011, 31).
  • KG, 21.12.2006 - 5 Ws 690/06  
    1 AR 1506/06.
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