Rechtsprechung
   KG, 22.11.1996 - 5 U 1304/96   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 158, 346; GmbHG §§ 14, 15, 17; BeurkG § 9
    GmbH-Geschäftsanteilsvertrag und Bezugnahme auf Anlagen

  • Der Betrieb (Leitsatz)

    Anforderungen an die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1259
  • WM 1997, 2405
  • DB 1997, 922



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 19.04.2010 - II ZR 150/09  

    Gesellschaftsrecht - Bestimmtheit bei Abtretung eines Teilgeschäftsanteils

    Ist - wie hier - der Veräußerer bei der Abtretung eines Teilgeschäftsanteils aber Inhaber mehrerer Geschäftsanteile, deren Wert jeweils den Wert des abgetretenen Teils übersteigt, muss der Abtretungsvertrag, um das Verfügungsobjekt hinreichend bestimmt zu bezeichnen und wirksam zu sein, den Geschäftsanteil benennen, aus dem der neue Geschäftsanteil gebildet werden soll (KG, WM 1997, 2405, 2407 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1978, 668; Reichert/Weller, Der GmbH-Geschäftsanteil § 15 Rdn. 26 f. m.w.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2009 - 13 U 104/08  

    Insolvenz einer GmbH: Haftung des ausgeschiedenen Scheingesellschafters für

    Eine Auslegung ist nur dort möglich, wo zweifelsfrei feststellbar ist, welcher Geschäftsanteil an wen übergehen soll (Urteil des KG vom 22.11.1996 zu Az. 5 U 1304/96 = NJW-RR 1997, 1259).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2008 - 10 U 80/06  

    Bestimmbarkeit bei der Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH

    Nach der Rechtsprechung ist für die Frage der Bestimmbarkeit entscheidend, ob ernstliche Zweifel an dem Gegenstand der Veräußerung hervorgerufen werden können (BGH NJW-RR 1987, 807 f.; KG Berlin NJW-RR 1997, 1259 ff.; OLG Brandenburg NZG 1998, 951, 952).
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