Rechtsprechung
   KG, 23.09.2010 - 1 W 70/08   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    In Frankreich erfolgte Vaterschaftsanerkennung des Kindes einer Deutschen ist in deutsches Geburtenregister einzutragen

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Schöneberg - 70 III 511/06
  • LG Berlin, 31.01.2008 - 84 T 384/07
  • KG, 23.09.2010 - 1 W 70/08

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2011, 535
  • FamRZ 2011, 652



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10  

    Familienrecht - Auswanderung eines Elternteils

    Dem entspricht im Ergebnis auch der Beschluss des Kammergerichts vom 23. September 2010 - 1 W 70/08, wonach im Geburtenbuch der Beteiligte zu 2 als Vater zu vermerken sei.
  • OLG Brandenburg, 11.10.2012 - 9 UF 91/11  
    Durch Beschluss vom 23.09.2010 (1 W 70/08) hat das Kammergericht Berlin letztinstanzlich entschieden, dass der vorgenommene Eintrag im Geburtenbuch zu berichtigen sei.

    Durch Beschluss vom 23.09.2010 (1 W 70/08) hat das Kammergericht Berlin letztinstanzlich entschieden, dass der vorgenommene Eintrag im Geburtenbuch zu berichtigen sei.

  • OLG Brandenburg, 23.08.2010 - 15 UF 77/10  

    Übertragung des Sorgerechts auf den Vater allein wegen fehlender

    Hierüber verhält sich in Deutschland ein in B... geführtes personenstandsrechtliches Verfahren, das inzwischen in 3. Instanz vor dem Kammergericht anhängig ist - 1 W 70/08 -.

    Spätestens dann, wenn - sei es als Folge einer entsprechenden Entscheidung des Kammergerichts in dem Verfahren 1 W 70/08, sei es als Folge eines von dem Vater im Falle seines Unterliegens im Personenstandsverfahren noch anzustrengenden Vaterschaftsfeststellungsverfahrens - der Vater im deutschen Geburtsregister beigeschrieben sein wird, werden die Eltern gehalten sein, eine solche Bestimmung zu treffen.

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