Rechtsprechung
| KG, 25.01.2006 - 11 U 15/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 139 BGB, § 185 BGB, § 372 S 2 BGB, § 362 Abs 1 BGB, § 14 Abs 2 Nr 1 ZPOEG
Forderung: Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer privaten Urkunde, Freigabepflicht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Anspruch gegenüber der Hinterlegungsstelle auf Zustimmung zur Auszahlung eines dort hinterlegten Betrages
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.03.2004 - 11 O 170/03
- KG, 25.01.2006 - 11 U 15/04
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 13.07.2011 - 1 U 32/08
Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens im Zivilprozess
Das Landgericht hat sich in Anbetracht der Tatsache, dass die Klägerin sich für die behaupteten Tatvorwürfe primär auf das strafgerichtliche Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 24.5.2004 - 5 25/03 IV (21 Js 461/03) gestützt hat und ausgehend von dem Grundsatz, dass ein strafgerichtliches Urteil für den Zivilprozess zwar keine Bindungswirkung entfaltet, § 14 Abs. 2 Nr. 1 EGZPO, gleichwohl aber die in einem Strafurteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen im Zivilprozess im Wege des Urkundenbeweises als Beweismittel verwertet werden können (OLG Zweibrücken, Urteil vom 1.7.2010 - 4 U 7/10;KG, Urteil vom 25.1.2006, - 11 U 15/04; beide zitiert nach Juris, m.w.N.) und bei einer Identität des den Gegenstand des Zivilprozesses und des Strafverfahrens bildenden Sachverhalts der Zivilrichter das rechtskräftige Strafurteil nicht unberücksichtigt lassen darf, sondern gehalten ist, sich mit den Feststellungen auseinander zusetzen, die für seine Beweiswürdigung relevant sind (BGH, Beschluss vom 16.3.2005 - IV ZR 140/04, zitiert nach Juris;… OLG Zweibrücken, a.aO.), zunächst intensiv und umfassend mit den Feststellungen des Strafurteils des Landgerichts Saarbrücken vom 24.5.2004 - 5 25/03 IV (21 Js 461/03) und dem in diesem Verfahren eingeholten aussagepsychologischen Gutachten der Sachverständigen Frau Dr. R.-J. vom 21.8.2003 auseinandergesetzt und ist auf der Grundlage einer ausgewogenen Überprüfung zu der Erkenntnis gelangt, dass die im Strafurteil getroffenen Feststellungen zu den Tatvorwürfen nicht ausreichen, um unter Anwendung der vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 30.7.1999 - 1 StR 618/98 entwickelten Rechtsprechung die zu bildende Nullhypothese zu Gunsten der Klägerin als widerlegt anzusehen. - KG, 02.07.2009 - 12 U 113/09
Verwertung der Feststellungen eines Strafurteils im Haftpflichtprozess vor den …
Gleichwohl können die in einem Strafurteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen im Zivilprozess als Beweismittel verwertet werden (KG, Urteil vom 25. Januar 2006, - 11 U 15/04 -, KGReport Berlin 2006, 329; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 727).
