Rechtsprechung
   KG, 25.01.2008 - 5 W 371/07   

Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Auf die Nase geflogen..." - Eine rechtsmissbräuchliche Ausnutzung des sogenannten fliegenden Gerichtsstands kann anzunehmen sein, wenn Prozesse stets bei einem Gericht anhängig gemacht werden, das in erheblicher Entfernung zum Sitz des jeweiligen Gegners liegt, ohne dass hierfür schutzwürdige Interessen des Antragstellers/Klägers oder sachliche Gründe erkennbar sind.

  • LawCommunity.de

    Rechtsmissbräuchliche Ausnutzung des fliegenden Gerichtsstands

  • markenmagazin:recht

    Rechtsmissbrauch beim fliegenden Gerichtsstand

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  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 8 Abs 4 UWG
    Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht

  • webshoprecht.de

    Rechtsmissbrauch durch Ausnutzung des fliegenden Gerichtsstandes

  • damm-legal.de

    Ausnutzung des fliegenden Gerichtsstandes bei Massenabmahnung kann rechtsmissbräuchlich sein

  • aufrecht.de

    Rechtsmissbrauch beim fliegenden Gerichtsstand

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fliegender Gerichtsstand und Rechtsmissbrauch bei Serienabmahnungen

  • kanzlei.biz

    Fliegender Gerichtsstand rechtsmissbräuchlich

  • iprecht.de

    Forumshopping kann rechtsmissbräuchlich sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Missbräuchliche Unterlassungsklage wegen Gerichtsstandswahl in erheblicher Entfernung zum Geschäftssitz des Verletzers

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unzulässige Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs wegen rechtsmissbräuchlicher Gerichtsstandswahl

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    LG Hamburg bestätigt: Abmahnungen der e-tail GmbH sind rechtsmissbräuchlich [Abmahnung, e-tail GmbH, fliegender Gerichtsstand, Rechtsmissbrauch]

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Missbräuchlichkeit der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches

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  • mitfugundrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmissbrauch bei Ausnutzung des sog. "fliegenden Gerichtsstands"

  • RA Patrick Muller (Kurzmitteilung)

    Abmahnkosten

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmissbräuchlichkeit von Massenabmahnungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmissbrauch durch fliegenden Gerichtsstand

  • it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Wahl eines entfernten Gerichts bei einstweiliger Verfügung ggf. missbräulich

  • shopbetreiber-blog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile für Shop-Betreiber 2008

Besprechungen u.ä. (2)

  • antiquariatsrecht.de (Kurzanmerkung)

    Wahl eines entfernten Gerichtsstandes kann rechtsmissbräulich sein

  • mikap.de , S. 2 (Kurzanmerkung)

    Willkürliche Gerichtsstandswahl rechtsmissbräuchlich

Verfahrensgang

  • LG Berlin, 31.08.2007 - 16 O 964/06
  • KG, 25.01.2008 - 5 W 371/07

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 212
  • MMR 2009, 69 (Ls.)
  • MIR 2008, Dok. 061
  • K&R 2008, 252



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Wird zitiert von ... (25)  

  • OLG Celle, 30.07.2009 - 13 U 77/09  

    Wettbewerbswidrigkeit wegen Irreführung mit der Bewerbung von Produkten bei eBay

    Indizien für eine missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche können sein, der erheblich überhöhte Ansatz des Streitwerts, dass der Antragsteller den Prozess bei einem Gericht, das in erheblicher Entfernung zum Geschäfts-/Wohnsitz des Verletzers liegt anhängig macht (KG Berlin, Beschluss vom 25.01.2008 - Az. 5 W 371/07 = MIR 2008, Dok. 061 ), das kollusive Zusammenwirkung des Antragstellers mit seinem Prozessbevollmächtigten dergestalt, dass der Antragstellers an den erzielten Gebühren des Prozessbevollmächtigten partizipiert (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2006 - Az. 6 U 129/06 = MIR 2007, Dok. 016 ), das Nichtvorliegen eines nennenswerten eigenen wirtschaftlichen Interesses des Abmahnenden an der Unterlassung der Wettbewerbshandlung (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2000 - Az. I ZR 237/98 - Vielfachabmahner; OLG Naumburg, Urteil vom 13.07.2007 - Az. 10 U 14/07 = MIR 2007, Dok. 438 ) sowie die Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen.

    Die Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen allein reicht indes nicht aus, um einen Missbrauch bei der Geltendmachung und Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche anzunehmen (KG Berlin, Beschluss vom 25.01.2008 - Az. 5 W 371/07 = MIR 2008, Dok. 061 ; OLG Naumburg, Urteil vom 13.07.2007 - Az. 10 U 14/07 = MIR 2007, Dok. 438 ; OLG München, Beschluss vom 12.12.2006 - Az. 6 W 2908/06 ).

    Ein weiteres anerkanntes Indiz, dass auf einen Missbrauch hindeutet, ist, dass der Antragssteller den Prozess bei einem Gericht anhängig macht, dass in erheblicher Entfernung zum Geschäfts-/Wohnsitz des Verletzers liegt (vgl. z.B. KG, Beschluss vom 25. Januar 2008 ­ 5 W 371/07, zitiert nach juris, Tz. 11).

    Dies allein für sich genommen würde indes nicht ausreichen, um einen Missbrauch anzunehmen (vgl. KG Beschluss vom 25. Januar 2008 ­ 5 W 371/07, zitiert nach juris, Tz 10; OLG Naumburg, Urteil vom 13. Juli 2007 ­ 10 U 14/07, zitiert nach juris, Tz. 30ff.; OLG München, Beschluss vom 12. Dezember 2006 ­ 6 W 2908/06, zitiert nach juris, Tz. 5ff.).

  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08  

    Antragsbefugnis und Aktivlegitimation gewerblicher Spielevermittler bei

    Ein Missbrauch der Antragsbefugnis liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH, GRUR 2001, 82; KG WRP 2008, 511).

    Da grundsätzlich bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen von der Zulässigkeit der Geltendmachung des Anspruchs auszugehen ist und ein non-liquet zu Lasten des Beklagten geht (KG, WRP 2008, 511; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 13 Rz. 54), ist es jedoch Sache der Beklagten, Tatsachen für das Vorliegen eines Missbrauchs darzulegen und Beweis dafür anzutreten (OLG Köln, GRUR 1993, 571; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bronkmann, Gesetz gegen den unlautereren Wettbewerb UWG, 27. Aufl. 2009, § 8 UWG, Rnr. 4.25).

  • OLG Rostock, 20.07.2009 - 2 W 41/09  

    Örtliche Zuständigkeit im Rahmen unlauteren Wettbewerbs: Begehungsort bei

    Auf den Standort des Mediums (z.B. des Internet-Servers) kommt es nicht an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 25.01.2008, 5 W 371/07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.06.2008, 8 W 255/08; OLG Naumburg, Urteil vom 13.07.2007, 10 U 30/07; OLG Hamburg, Urteil vom 9.11.2006, 3 U 58/06 m.w.N.; OLG Düsseldorf, 19.04.2007, I-20 W 13/07; OLG Hamm, 15.10.2007, 4 W 148/07; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, § 14 Rn. 16 m.w.N. ).

    Ein Fehlen oder ein gänzliches Zurücktreten legitimer wettbewerblicher Ziele ist indessen nicht erforderlich; die sachfremden Erwägungen müssen nicht das alleinige Motiv des Gläubigers sein, allerdings überwiegen und den beherrschenden Zweck der Rechtsverfolgung darstellen (OLG Naumburg, Urteil vom 13.07.2007, 10 U 30/07; KG 25.01.2008, 5 W 371/07).

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  • KG, 15.05.2012 - 5 U 148/11  

    Getrennte Abmahnungen gegen Geschäftsführer und GmbH sprechen für

    b) Von einem Missbrauch im Sinne § 8 Abs. 4 UWG ist - wie bereits das Landgericht ausgeführt hat - auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sachfremde Ziele sind (BGH GRUR 2006, 244 - MEGA SALE; BGH GRUR 2009, 1180 - 0, 00 Grundgebühr; KG WRP 2008, 511; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 8, Rn 4.12), so etwa das Interesse, Gebühren zu erzielen oder den Gegner durch möglichst hohe Prozesskosten zu belasten oder ihn generell zu schädigen (BGH GRUR 2006, 244 - MEGA SALE; BGH GRUR 2009, 1180 - 0, 00 Grundgebühr; KG WRP 2008, 511; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 8, Rn 4.13, 4.14).

    (GRUR 2006, 244 - MEGA SALE; BGH GRUR 2009, 1180 - 0, 00 Grundgebühr; KG WRP 2008, 511; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 8, Rn 4.13, 4.12).

    (KG WRP 2008, 511; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 8, Rn 4.13, 4.11) Im vorliegenden Fall deuten hinreichend gewichtige Indizien auf die vorrangige Absicht der Klägerin hin, Gebühren zu erzielen und die Beklagten durch möglichst hohe außergerichtliche Kosten zu belasten.

  • KG, 30.03.2009 - 24 U 168/08  

    Antragsbefugnis und Aktivlegitimation gewerblicher Spielevermittler bei

    Ein Missbrauch der Antragsbefugnis liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH, GRUR 2001, 82; KG WRP 2008, 511).

    Da grundsätzlich bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen von der Zulässigkeit der Geltendmachung des Anspruchs auszugehen ist und ein non-liquet zu Lasten des Beklagten geht (KG, WRP 2008, 511; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 13 Rz. 54), ist es jedoch Sache der Beklagten, Tatsachen für das Vorliegen eines Missbrauchs darzulegen und Beweis dafür anzutreten (OLG Köln, GRUR 1993, 571; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bronkmann, Gesetz gegen den unlautereren Wettbewerb UWG, 27. Aufl. 2009, § 8 UWG, Rnr. 4.25).

  • OLG Oldenburg, 16.09.2010 - 1 U 75/10  

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung bei dem Angebot eines

    Bleiben bei der Feststellung der relevanten Umstände und der Gesamtwürdigung Zweifel hinsichtlich eines missbräuchlichen Verhaltens offen, muss dies zulasten des Anspruchsgegners gehen, da grundsätzlich von der Zulässigkeit der Geltendmachung des Anspruchs auszugehen ist (vgl. dazu KG WRP 2008, 511; Köhler /Bornkamm, § 8 UWG Rn. 4.24).
  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08  

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen

    Es liegt demgegenüber - wie beim KG (in der Sache 5 W 371/07; Beschl. v. 25.01.2008) - noch kein Fall derart vor, in dem ein "Massenabmahner" den Gerichtsstand nicht nach den ihm vorteilhaften Präferenzen, sondern allein so auswählt, dass dieses vom Sitz des Gegners weit entfernt liegt und möglichst auch hohe Kosten verursacht werden, ohne dass hierfür sachliche Gründe erkennbar sind.
  • LG Hamburg, 12.08.2008 - 312 O 64/08  

    Grabbing auf einzelne TLDs begrenzt?

    Konkrete Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Anrufung des Landgerichts Hamburg, wie sie z. B. das Kammergericht in seinem Beschluss vom 25.01.2008 (Az. 5 W 371/07) für einen Fall der Massenabmahnung im Wettbewerbsrecht festgestellt hat, sind nicht ersichtlich.
  • OLG Jena, 05.10.2010 - 2 U 386/10  

    Begriff der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen

    Maßgebend sind die Motive und Zwecke der Geltendmachung des Anspruchs, die in der Regel aber nur aus den äußeren Umständen erschlossen werden können (KG GRUR-RR 2008, 212 ).

    Vielmehr kommt der Senat bei einer gebotenen Gesamtschau (vgl. KG GRUR-RR 2008, 212 ) zu dem Ergebnis, dass die Verfügungsklägerin in einem Rahmen, der ihre Möglichkeiten übersteigt, unter Geltendmachung von weit überhöhten Streitwerten rechtsmissbräuchlich wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend macht.

  • KG, 08.07.2008 - 5 W 34/08  

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Wettbewerbsverstoß im Online-Bereich:

    Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen des Missbrauchs trifft den Beklagten (Senat GRUR-RR 2008, 212).
  • LG Hamburg, 22.10.2009 - 327 O 144/09  

    Wettbewerbsverstoß durch Glücksspielwerbung einer staatlichen

  • KG, 03.08.2010 - 5 U 82/08  

    Missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche bei

  • LG Berlin, 16.04.2008 - 15 O 585/07  

    LG Berlin zum Thema des Rechtsmissbrauchs bei Abmahnungen

  • OLG Jena, 15.09.2010 - 2 U 386/10  

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher

  • LG Hamburg, 22.01.2009 - 408 O 218/07  

    Rechtsmissbräuchliches "Forum-Shopping"

  • OLG Hamm, 24.01.2012 - 4 U 129/11  

    Anforderungen an den Klagevortrag bei Klage auf Unterlassung irreführender

  • LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 90/07  

    DVD-Codec VI

  • LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 88/07  

    DVD Codec IV

  • LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 89/07  

    DVD-Codec V

  • LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 91/07  

    DVD Codec VII

  • LG Gera, 29.04.2010 - 1 HKO 62/10  

    Abmahnung - Viele zulässige Maßnahmen können im Zusammenspiel Rechtsmissbrauch

  • LG Braunschweig, 28.05.2008 - 9 O 367/018  

    Möglichkeit eine Markenverletzung bei Google AdWord auszuschließen

  • LG Braunschweig, 28.05.2008 - 9 O 377/08  

    Verwendung von Keyword in Google-Adword-Anzeige, das zu einem Konkurrenten führt,

  • LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 117/07  

    DVD-Codec IX

  • LG Düsseldorf, 23.12.2010 - 4b O 167/10  

    Leichtmetallfelge

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