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   KG, 25.07.2011 - 25 W 33/11   

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https://dejure.org/2011,12208
KG, 25.07.2011 - 25 W 33/11 (https://dejure.org/2011,12208)
KG, Entscheidung vom 25.07.2011 - 25 W 33/11 (https://dejure.org/2011,12208)
KG, Entscheidung vom 25. Juli 2011 - 25 W 33/11 (https://dejure.org/2011,12208)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1566
  • FGPrax 2011, 309
  • Rpfleger 2011, 677
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 18.04.2011 - 12 W 631/11

    GmbH-Handelsregistereintragung: Beschwerdeführer bei Einlegung durch einen Notar

    Auszug aus KG, 25.07.2011 - 25 W 33/11
    Wird aber im Rahmen eines Antragsverfahrens in einem mit notariellem Schreiben eingeleiteten Beschwerdeverfahren der Name des Beschwerdeführers nicht angegeben, so gilt die Beschwerde im Zweifel als im Namen aller beschwerdebefugten Antragsberechtigten bzw. -verpflichteten eingelegt, für die der Notar tätig geworden ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.04.2011, 12 W 631/11), hier für die Beteiligte.
  • OLG Frankfurt, 22.11.2010 - 20 W 333/10

    Zu den Prüfpflichten des Amtsgerichts bei der Aufnahme einer Gesellschafterliste

    Auszug aus KG, 25.07.2011 - 25 W 33/11
    Diese Zulassung ist für das Handelsregisterverfahren in § 382 Abs. 4 FamFG vorgesehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.11.2010, 20 W 333/10, zitiert nach juris, Rn. 22).
  • BayObLG, 08.09.2003 - 1Z AR 86/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei scheinbarer Sitzverlegung einer

    Auszug aus KG, 25.07.2011 - 25 W 33/11
    Die Vorschrift des § 4a GmbHG muss auch bei der förmlichen Sitzverlegung gewahrt bleiben (vgl. zum früheren § 4a Abs. 2 GmbHG: BayObLG, Beschluss vom 08.09.2003, 1Z AR 86/03, zitiert nach juris Rn. 9; Thüringisches OLG, Beschluss vom 08.11.2005, 6 W 206/05, zitiert nach juris Rn. 20).
  • OLG Jena, 08.11.2005 - 6 W 206/05

    Sitzverlegung; Liqidations-GmbH

    Auszug aus KG, 25.07.2011 - 25 W 33/11
    Die Vorschrift des § 4a GmbHG muss auch bei der förmlichen Sitzverlegung gewahrt bleiben (vgl. zum früheren § 4a Abs. 2 GmbHG: BayObLG, Beschluss vom 08.09.2003, 1Z AR 86/03, zitiert nach juris Rn. 9; Thüringisches OLG, Beschluss vom 08.11.2005, 6 W 206/05, zitiert nach juris Rn. 20).
  • OLG Karlsruhe, 19.04.2013 - 2 (7) Ss 89/12

    Wirksame Bestellung eines neuen GmbH-Geschäftsführers während einer laufenden

    Zieht man insoweit die Rechtsprechung des BGH zur gleichgelagerten Problematik bei § 241 Nr. 4 AktG heran (dazu nachstehend), muss sich der Verstoß jedenfalls aus dem inneren Gehalt des Beschlusses ergeben, was etwa bei einer gegen § 4a GmbHG verstoßenden Verlegung des Sitzes der Gesellschaft der Fall ist (vgl. KG, GmbHR 2011, 1104 ), indes bei dem inhaltlich indifferenten Wechsel des Geschäftsführers zu verneinen ist.
  • KG, 10.09.2021 - 22 W 51/21

    Löschung einer Firma bei anhängigem Passivprozess; Beschwerde gegen

    Wird aber im Rahmen eines Antragsverfahrens in einem mit notariellem Schreiben eingeleiteten Beschwerdeverfahren der Name des Beschwerdeführers nicht angegeben, so gilt die Beschwerde im Zweifel als im Namen aller beschwerdebefugten Antragsberechtigten bzw. Antragsverpflichteten eingelegt, für die der Notar tätig geworden ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. April 2011 - 12 W 631/11 -, juris, Rn. 27; KG, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 25 W 33/11 -, juris, Rn. 6).
  • OLG Zweibrücken, 03.06.2013 - 3 W 87/12

    Handelsregisterverfahren: Ablehnung eines Antrags auf Eintragung einer

    Unabhängig von der Wirksamkeit des Verkaufs der Gesellschaftsanteile, wären im Übrigen aus den gleichen Gründen auch die Gesellschafterbeschlüsse betreffend die Satzungsänderung und die Bestellung des neuen Geschäftsführers nichtig gem. §§ 134 BGB, 241 Nr. 3 Fall 3 AktG analog und dürften auch unter diesem Gesichtspunkt nicht ins Handelsregister eingetragen werden (BayObLGZ 2003, 229; KG Berlin, GmbHR 2011, 1104, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LG Bonn, 13.01.2012 - 6 T 83/11

    Notwendigkeit des Vorliegens von Abwicklungstätigkeiten von einigem Gewicht im

    Diese Grenzen werden nicht mehr gewahrt, wenn die GmbH sich im Stadium der Abwicklung befand und nicht mehr werbend am Markt tätig war und zugleich zahlungsunfähig war zum Zeitpunkt der Sitzverlegung; dann ist der Satzungsänderungsbeschluss gemäß § 4a GmbHG i.V.m. § 241 Nr. 3 Fall 3 AktG analog nichtig (KG Berlin ZIP 2011, 1566; vgl. OLG Stuttgart ZinsO 2009, 350 m.w.N.).
  • KG, 07.09.2021 - 22 W 51/21

    Anmeldung der Löschung einer Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister

    Wird aber im Rahmen eines Antragsverfahrens in einem mit notariellem Schreiben eingeleiteten Beschwerdeverfahren der Name des Beschwerdeführers nicht angegeben, so gilt die Beschwerde im Zweifel als im Namen aller beschwerdebefugten Antragsberechtigten bzw. Antragsverpflichteten eingelegt, für die der Notar tätig geworden ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. April 2011 - 12 W 631/11 -, juris, Rn. 27; KG, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 25 W 33/11 -, juris, Rn. 6).
  • KG, 08.05.2023 - 22 W 21/23

    Handelsregister: Beschwerde gegen die Ablehnung der Eintragung der Sitzverlegung

    Wird aber im Rahmen eines Antragsverfahrens in einem mit notariellem Schreiben eingeleiteten Beschwerdeverfahren der Name des Beschwerdeführers nicht angegeben, so gilt die Beschwerde im Zweifel als im Namen aller beschwerdebefugten Antragsberechtigten / Antragsverpflichteten eingelegt, für die der Notar tätig geworden ist (vgl. etwa Kammergericht, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 25 W 33/11 -, Rn. 6, juris).
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