Rechtsprechung
| KG, 25.09.2007 - 2/5 Ws 189/05 Vollz |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
Art 1 Abs 1 GG, Art 3 MRK, § 144 Abs 1 StVollzG
Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen Haftraumes; Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen Haftraumes - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.03.2005 - 543 StVK 611/04
- KG, 25.09.2007 - 2/5 Ws 189/05 Vollz
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 2008, 222
Wird zitiert von ... (5)
- VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07
Menschenwürde; Haftraumgröße; JVA Berlin-Tegel; Einweisungsabteilung; LVerfGE; …
Der Beschluss des Kammergerichts vom 25. September 2007 - 2/5 Ws 189/05 Vollz - verletzt den Beschwerdeführer in seiner Menschenwürde (Art. 6 Satz 1 der Verfassung von Berlin). - KG, 09.08.2011 - 6 W 41/11
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen menschenrechtswidriger …
Der Antragsteller hebt ab auf eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 7.3.2005, Az: 543 StVK (Voll) 611/04, und des Kammergerichts vom 25.9.2007, Az. 2/5 Ws 189/05 Vollz (jeweils zitiert nach juris), die ebenfalls die Prüfung der Haftbedingungen in der Teilanstalt I der JVA T... zum Gegenstand hatten und die dem Begehren des dortigen Antragstellers/Beschwerdeführers nicht stattgegeben hatten.Abgesehen davon, gab es, auch bundesweit betrachtet, bis zu der Entscheidung des Kammergerichts vom 25.9.2007 -2/5 Ws 189/05Vollz- keine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zu menschenrechtswidrigen Umständen der Unterbringung in einem Einzelhaftraum bei Einzelbelegung (…KG a.a.O., juris-rz. 20).
- KG, 08.07.2008 - 2 Ws 145/08
Datenschutz im Strafvollzug: Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit der …
Daß der Feststellungsantrag des Gefangenen zulässig ist, hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 27. August 2007 - 2/5 Ws 376/06 Vollz - (StraFO 2007, 521 = NStZ-RR 2008, 222) entschieden; er nimmt darauf Bezug.
- LG Berlin, 28.03.2012 - 86 O 354/11
Verurteilung des Landes Berlin zu Entschädigung in Höhe von 1880,00 ? wegen …
Entgegen der Ansicht des Beklagten folgt weder aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 3.11.2009 noch aus der dem nachfolgenden Entscheidung des Kammergerichts vom 9.12.2009 (2/5 Ws 189/05 Vollz) die Zulässigkeit und Rechtsmäßigkeit der Unterbringung des Klägers in dem Einzelhaftraum der Teilanstalt I der Justizvollzuganstalt Tegel. - KG, 26.09.2011 - 2 Ws 257/11
Anspruch des Strafgefangenen auf Aufschluss des Haftraums
Sein pauschaler Verweis auf Entscheidungen des Berliner Verfassungsgerichtshofs (vgl. dessen Beschluss vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 -) und des Senats (vgl. dessen Beschluss vom 25. September 2007 - 2/5 Ws 189/05 -), die sich ihrerseits mit den Anforderungen an die Mindestgröße eines Haftraumes befasst haben, ist vor solchem Hintergrund wenig verständlich.
