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   KG, 25.10.2007 - 2 AR 46/07   

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https://dejure.org/2007,13349
KG, 25.10.2007 - 2 AR 46/07 (https://dejure.org/2007,13349)
KG, Entscheidung vom 25.10.2007 - 2 AR 46/07 (https://dejure.org/2007,13349)
KG, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 2 AR 46/07 (https://dejure.org/2007,13349)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständiges Gericht für die Überprüfung der Erziehungsfähigkeit und Umgangsfähigkeit der Kindesmutter; Maßgeblicher Wohnsitz des Kindes bei längerem Aufenthalt in einer Jugendhilfeeinrichtung

  • Judicialis

    ZPO § 35; ; ZPO § ... 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 36 Abs. 2; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 281 Abs. 2 S. 4; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 621a Abs. 1; ; ZPO § 621a Abs. 1 S. 2; ; FGO § 36 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 43 Abs. 1; ; FGO § 64 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 7 Abs. 1; ; BGB § 7 Abs. 2; ; BGB § 8 Abs. 1; ; BGB § 11 Satz 1, 1. Halbsatz; ; BGB § 11 Satz 1, 2. Halbsatz; ; BGB § 1666

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnsitz eines Kindes bei längerem Aufenthalt in einer Jugendhilfeeinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1532
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 14.11.1988 - AR 1 Z 75/88

    Bestellung des Bruders zum Vormund eines Minderjährigen; Zuständiges Amtsgericht

    Auszug aus KG, 25.10.2007 - 2 AR 46/07
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich der Wohnsitz des Kindes abweichend von § 11 Satz 1, 1. Halbsatz BGB dann nicht am Wohnsitz des personensorgeberechtigten Elternteiles befindet, wenn dieser den Kindeswohnsitz nach §§ 7 Abs. 1, 8 Abs. 1 BGB an einen anderen Ort verlegt hat (KG, KGR 1999, 131 [131]; OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 1030 [1030]; OLG Köln, FamRZ 1996, 859 [860]; BayObLG, NJW-RR 1989, 262 [263]; OLG Zweibrücken, DAVorm 1983, 861 [862]), was auch stillschweigend erfolgen kann (KG, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O.; OLG Zweibrücken, a.a.O.).

    Dabei kann es sich gemäß § 7 Abs. 2 BGB u.a. auch ergeben, dass lediglich ein zusätzlicher neuer Wohnsitz des Kindes begründet, nicht aber der bisherige Wohnsitz bei dem sorgeberechtigten Elternteil aufgegeben werden soll (vgl. BayObLG, NJW-RR 1989, 262 [263]).

    So wird selbst bei längeren, ununterbrochenen Internatsaufenthalten ein Trennungswille verneint (OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 1030 [1030]; BayObLG, NJW-RR 1989, 262 [263]).

  • OLG Oldenburg, 11.07.1995 - 12 WF 97/95

    Zuständigkeit des Familiengerichts am Aufenthaltsort eines Minderjährigen für

    Auszug aus KG, 25.10.2007 - 2 AR 46/07
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich der Wohnsitz des Kindes abweichend von § 11 Satz 1, 1. Halbsatz BGB dann nicht am Wohnsitz des personensorgeberechtigten Elternteiles befindet, wenn dieser den Kindeswohnsitz nach §§ 7 Abs. 1, 8 Abs. 1 BGB an einen anderen Ort verlegt hat (KG, KGR 1999, 131 [131]; OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 1030 [1030]; OLG Köln, FamRZ 1996, 859 [860]; BayObLG, NJW-RR 1989, 262 [263]; OLG Zweibrücken, DAVorm 1983, 861 [862]), was auch stillschweigend erfolgen kann (KG, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O.; OLG Zweibrücken, a.a.O.).

    So wird selbst bei längeren, ununterbrochenen Internatsaufenthalten ein Trennungswille verneint (OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 1030 [1030]; BayObLG, NJW-RR 1989, 262 [263]).

  • OLG Köln, 30.10.1995 - 16 Wx 186/95

    Wohnsitz und Gerichtstand eines Pflegekindes

    Auszug aus KG, 25.10.2007 - 2 AR 46/07
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich der Wohnsitz des Kindes abweichend von § 11 Satz 1, 1. Halbsatz BGB dann nicht am Wohnsitz des personensorgeberechtigten Elternteiles befindet, wenn dieser den Kindeswohnsitz nach §§ 7 Abs. 1, 8 Abs. 1 BGB an einen anderen Ort verlegt hat (KG, KGR 1999, 131 [131]; OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 1030 [1030]; OLG Köln, FamRZ 1996, 859 [860]; BayObLG, NJW-RR 1989, 262 [263]; OLG Zweibrücken, DAVorm 1983, 861 [862]), was auch stillschweigend erfolgen kann (KG, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O.; OLG Zweibrücken, a.a.O.).
  • BayObLG, 15.10.1993 - 1Z AR 34/93

    Kind; Mutter; Pflegeeltern; Wohnsitz; Umzug; Gerichtliche Zuständigkeit; Adoption

    Auszug aus KG, 25.10.2007 - 2 AR 46/07
    Dies setzt aber - wie allgemein bei der Begründung eines neuen Wohnsitzes - voraus, dass sich das Kind nicht nur am neuen Ort niederlässt, sondern dass ein Wille des Sorgeberechtigten dahin erkennbar ist, diesen Ort zum ständigen Mittelpunkt der Lebensverhältnisses des Kindes zu machen (ebenso BayObLG, Beschl. v. 15.10.1993, Geschz. 1Z AR 34/93, zit. nach Juris, Rdnr. 10).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus KG, 25.10.2007 - 2 AR 46/07
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Abgabeentscheidung in solchen Fällen wegen Verletzung des grundgesetzlichen Anspruches auf rechtliches Gehör als willkürlich und damit als ausnahmsweise nicht bindend anzusehen ist (BGH FamRZ 1978, 402 [403]; Philippi in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 621 Rdnr. 73b, m.w.N.).
  • KG, 17.07.2008 - 2 AR 36/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Ruhegehaltansprüche eines Vorstandsmitglieds gegen eine

    Im Rahmen der Anwendung von § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO ist heute in der Rechtsprechung anerkannt, dass Willkür dann anzunehmen ist, wenn der Verweisungsbeschluss unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör einer Partei erlassen wurde (vgl. nur BGH, NJW 1978, 1163; Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 281 Rdnr. 17a, m.w.N.; ebenso bei analoger Anwendung von § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO auf einen Abgabebeschluss zwischen der Familien- und der Prozessabteilung eines Amtsgerichts: Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2007, 2 AR 46/07).
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