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KG, 26.09.2003 - 3 UF 182/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1666 § 11666a
Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Unterbringung von Kindern in einer Wohngruppe
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 483
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Frankfurt, 16.10.2018 - 1 UF 74/18
Zum Anwendungsbereich § 1696 Abs. 1 BGB
Da familiengerichtliche Entscheidungen maßgeblichen Einfluss auf das künftige Leben eines Kindes nehmen und es damit unmittelbar betroffen wird, ist das Kind bei jeder Entscheidung eines Familiengerichts in seiner Individualität und mit seinem Willen einzubeziehen (BVerfG FamRZ 2008, 1737, 1738; KG FamRZ 2004, 483). - AG Forchheim, 06.03.2020 - 3 F 650/19
Umgangsrecht - Voraussetzungen der Anordnung des Wechselmodells
Da familiengerichtliche Entscheidungen maßgeblichen Einfluss auf das künftige Leben eines Kindes nehmen und es damit unmittelbar betroffen wird, ist das Kind bei jeder Entscheidung eines Familiengerichts in seiner Individualität und mit seinem Willen einzubeziehen (BVerfG FamRZ 2008, 1737, 1738; KG FamRZ 2004, 483). - OLG Frankfurt, 16.10.2018 - 1 UF 263/17
Unmaßgeblichkeit des beeinflussten Kindeswillens bei Anordnung des Wechselmodells
bb) Da familiengerichtliche Entscheidungen maßgeblichen Einfluss auf das künftige Leben eines Kindes nehmen und es damit unmittelbar betroffen wird, ist das Kind bei jeder Entscheidung eines Familiengerichts in seiner Individualität und mit seinem Willen einzubeziehen (BVerfG FamRZ 2008, 1737, 1738; KG FamRZ 2004, 483).
- OLG Brandenburg, 31.03.2010 - 13 UF 41/09
Elterliche Sorge: Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts der getrenntlebenden …
Das Kind ist bei jeder Entscheidung des Familiengerichts in seiner Individualität und mit seinem Willen vor allem auch deswegen einzubeziehen, weil familiengerichtliche Entscheidungen maßgeblichen Einfluss auf sein künftiges Leben nehmen und es damit unmittelbar betroffen wird (vgl. BVerfG, FamRZ 2008, 1737, 1738; Kammergericht, FamRZ 2004, 483). - OLG Frankfurt, 13.11.2008 - 1 UF 72/08
Sorgerechtsregelung zugunsten der Großeltern: Berücksichtigung des Willens eines …
Das Kind ist bei jeder Entscheidung des Familiengerichts in seiner Individualität und mit seinem Willen vor allem auch deswegen einzubeziehen, weil familiengerichtliche Entscheidungen maßgeblichen Einfluss auf sein künftiges Leben nehmen und es damit unmittelbar betroffen wird (vgl. BVerfG, FamRZ 2008, 1737 ; vgl. auch Kammergericht, FamRZ 2004, S. 483). - OLG Brandenburg, 31.03.2010 - 3 UF 41/09
Teilweise Entziehung des Sorgerechts wegen mangelnder Kooperationsfähigkeit und …
Das Kind ist bei jeder Entscheidung des Familiengerichts in seiner Individualität und mit seinem Willen vor allem auch deswegen einzubeziehen, weil familiengerichtliche Entscheidungen maßgeblichen Einfluss auf sein künftiges Leben nehmen und es damit unmittelbar betroffen wird (vgl. BVerfG, FamRZ 2008, 1737, 1738; Kammergericht, FamRZ 2004, 483 ).