Rechtsprechung
| KG, 27.03.1996 - 24 W 6750/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirkung eines Eigentümerbeschlusses an einen Wohnungseigentümer mit der Aufforderung zur Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.08.1995 - 85 T 481/94
- KG, 27.03.1996 - 24 W 6750/95
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1996, 1102
- FGPrax 1996, 136
- ZMR 1996, 389
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09
Wohnungseigentum - Vermietung als Ferienwohnung zulässig!
bb) Allerdings werden Beschlüsse, die von dem einzelnen Wohnungseigentümer ein konkretes Tun oder Unterlassen verlangen, selbst bei insoweit eindeutigem Wortlaut teilweise nur als Androhung gerichtlicher Maßnahmen verstanden (KG NJW-RR 1996, 1102, 1103; 1997, 1033, 1034 f.;… Merle in Bärmann aaO, § 22 Rdn. 308; a. M. BayObLG ZMR 1996, 623, 624; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 1103). - KG, 02.12.2002 - 24 W 92/02
Wohnungseigentum - Zum "Nachtragshaushalt" bei zahlungsunfähigem Miteigentümer
Die Senatsentscheidungen vom 27. März 1996 (NJW-RR 1996, 1102 = FGPrax 1996, 136 = ZMR 1996, 389) und vom 17. April 2002 (KG FGPrax 2002, 204 = ZMR 2002, 860 = ZWE 2002, 531) stehen dem nicht entgegen. - KG, 17.04.2002 - 24 W 279/01
Wohnungseigentum - Eintritt in Schadenersatzverpflichtungen durch Zuschlag?
Den Erwerber in der Zwangsversteigerung trifft weder eine Handlungs- noch eine Zustandshaftung für Schäden am Gemeinschaftseigentum (Senat, NJW-RR 1996, 1102).
- KG, 07.03.2001 - 24 W 6265/00 Die Rechtsprechung des Senats (NJW-RR 1996, 1102 = ZMR 1996, 389 = WuM 1996, 373 , FGPrax 1997, 92 = WuM 1997, 291 = NJW-RR 1997, 1033) ist hier nicht einschlägig.
- LG München I, 10.06.2010 - 36 S 3150/10
Wohnungseigentum - Zur Beschlusskompetenz für den Fall einer Eventualversammlung
Dabei hat der BGH die Praxis, wonach derartige Beschlüsse typischerweise und regelmäßig nur als Androhung gerichtlicher Maßnahmen bzw. deklaratorischer Hinweis auf die materielle Rechtslage zu verstehen seien und lediglich auf der Basis einer unterstellten Anspruchsgrundlage den Weg für eine notfalls gerichtliche Klärung freimachen wollen (KG, NJW-RR 1996, 1102; NJW-RR 1997, 1033;… OLG Hamm, a.a.O.; offen lassend dagegen OLG Hamm, NZM 2007, 839), jüngst so gerade nicht bestätigt (BGH, ZMR 2010, 378, 379). - KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08
Wohnungseigentum - Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses
Der Senat hält an seiner Rechtsansicht fest, dass ein Wohnungseigentümerbeschluss, mit dem ein Wohnungseigentümer aufgefordert werden soll, bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchzuführen oder - wie hier - von ihm errichtete Anbauten rückgängig zu machen, lediglich die Rechtsverfolgung gegen ihn ermöglicht, aber nicht selbständig eine entsprechende Handlungspflicht des Wohnungseigentümers begründet, selbst wenn der Eigentümerbeschluss bestandskräftig geworden ist (vgl. KG NJW-RR 1996, 1102-1103; NJW-RR 1997, 1033 -1035). - BayObLG, 10.04.1997 - 2Z BR 125/96
Zulässige Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses zum Ausschluß eines …
Unterläßt es in einem solchen Fall der betroffene Wohnungseigentümer, innerhalb eines Monats den Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses zu stellen (§ 23 Abs. 4 Satz 2 WEG ), so ist die Verpflichtung bindend, auch wenn sie zuvor nicht bestanden haben sollte (vgl. Senatsbeschluß vom 2.7.1987, 2Z BR 136/86 S. 7, insoweit nicht abgedruckt in WuM 1987, 327 ; KG ZMR 1996, 389 f.). - KG, 09.06.2009 - 24 W 357/08
Wohnungseigentum - Auslegung eines Beschlusses
Im Zweifel ist eine entsprechende Bestimmung nur als Hinweis auf die materielle Rechtslage anzusehen, der die Rechtsverfolgung gegen den betroffenen Wohnungseigentümer ermöglicht, aber nicht selbständig eine entsprechende Handlungspflicht des Wohnungseigentümers begründet, selbst wenn der Eigentümerbeschluss bestandskräftig geworden ist (vgl. KG NJW-RR 1996, 1102-1103; NJW-RR 1997, 1033-1035). - BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 64/96
WEG § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 2, 4, § 27 Abs. 2 Nr. 5
Das Landgericht hat daher zu Recht auch hinsichtlich des ersten Teils der beiden Eigentümerbeschlüsse eine Anfechtbarkeit mit der Folge bejaht, daß die darin getroffene verbindliche Regelung auf rechtzeitige Anfechtung hin einer gerichtlichen Überprüfung unterstellt ist (vgl. dazu BayObLGZ 1975, 233/235 f.; BayObLG NJW-RR 1987, 1364/1365; KG ZMR 1996, 389 ). - BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 57/98
Vorliegen einer baulichen Veränderung bei von Plänen abweichender Erstellung
Ansonsten wird das Landgericht zu prüfen haben, ob die Antragsgegner als Zustandsstörer anzusehen sind (vgl. BayObLG WuM 1996, 491 f.) und ob gegen sie ein Beseitungs- oder Duldungsanspruch in Betracht kommt (vgl. BayObLG WE 1998, 149/151; KG FGPrax 1996, 136 f.). - KG, 15.11.2000 - 24 W 6514/99
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