Rechtsprechung
   KG, 27.06.2006 - 1 W 386/05   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 44 GKG, § 3 ZPO, § 4 ZPO, § 254 ZPO
    Streitwertbemessung: Zum Streitwert einer "hängengebliebenen" Stufenklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung: Beschwerde der klagenden Partei - Im eigenen Namen erhobene Beschwerde des Prozessbevollmächtigten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Streitwert einer Stufenklage

Verfahrensgang

  • LG Berlin, 10.08.2005 - 23 O 492/04
  • KG, 27.06.2006 - 1 W 386/05



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Stuttgart, 06.11.2007 - 8 W 444/07  

    Streitwert: Gebührenstreitwert einer Stufenklage, die bereits in der

    Demgegenüber ist die herrschende Meinung der Ansicht, auch bei Stufenklagen, bei denen es nicht zu einer Bezifferung in der Leistungsstufe komme, sei der Streitwert gem. § 44 GKG nach der beanspruchten Leistung festzusetzen, diese sei nach der Erwartung der Partei bei Beginn der Instanz zu schätzen (OLG Brandenburg FamRZ 2007, 71; KG Berlin FamRZ 2007, 69 und JurBüro 2006, 594; OLG Köln AGS 2005, 451; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 962; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 240; OLGR Bremen 1998, 192; OLG Celle FamRZ 1997, 99; OLG Bamberg FamRZ 1994, 640; Herget, a. a. O., § 3 Rdnr. 16 "Stufenklage" m. w. N.; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 3 Rdnr. 141; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl. 2007, § 48 GKG Anh. I (§ 3 ZPO) Rdnr. 110 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2007 - 1 W 78/07  

    Stufenklage: Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigung der

    Dagegen verbleibt es - um es noch einmal zu betonen - bei dem für den Zeitpunkt der Klageeinreichung geschätzten Streitwert, wenn es im Rahmen der Stufenklage nicht zur Bezifferung des Zahlungsantrags kommt (KG JB 2006, 594, 595 m.w.N. = KGR 2006, 964).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht