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   KG, 27.06.2013 - 20 U 19/12   

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https://dejure.org/2013,21358
KG, 27.06.2013 - 20 U 19/12 (https://dejure.org/2013,21358)
KG, Entscheidung vom 27.06.2013 - 20 U 19/12 (https://dejure.org/2013,21358)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 20 U 19/12 (https://dejure.org/2013,21358)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 34 StGB, § 170 Abs 1 StPO, § 823 Abs 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Haftung von Ärzten wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht: Information von Jugendamt und Landeskriminalamt bei Verdacht einer Kindesmisshandlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der ärztlichen Schweipflicht bei Verdacht auf Kindesmisshandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 34
    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der ärztlichen Schweipflicht bei Verdacht auf Kindesmisshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Verdacht auf Kindesmisshandlung - Ärzte dürfen dem Jugendamt und der Polizei begründeten Verdacht melden

  • auw.de (Kurzinformation)

    Ärztliche Schweigepflicht nicht um jeden Preis

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Kindeswohl - Wann man die Schweigepflicht brechen darf

  • prof-mayer-kollegen.de (Leitsatz)

    Ärztliche Verschwiegenheitspflicht auch bei Verdacht von Kindesmisshandlung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 640
  • MDR 2013, 1162
  • FamRZ 2014, 607
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG München I, 07.01.2009 - 9 O 20622/06

    Schmerzensgeld für Eltern und ein Kleinkind bei unberechtigter Kindesentziehung

    Auszug aus KG, 27.06.2013 - 20 U 19/12
    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich dabei von dem Fall, welcher der von den Klägern angeführten Entscheidung des Landgerichts München vom 7.1.09 - 9 O 20622/06 - zugrunde lag:.
  • OLG Nürnberg, 29.03.2017 - 4 U 1162/13

    Pferdehalter haftet auch bei einer Reitbeteiligung für Unfälle, welche durch das

    Die Unaufklärbarkeit des Reitunfalles führt gem. § 834 Satz 1 BGB i. V. m. einer entsprechenden Anwendung des § 254 Abs. 1 BGB hier dazu, dass das vermutete (Mit-)Verschulden der Geschädigten anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.1992, NJW 1992, 2474; Urteil vom 25.03.2014, NJW 2014, 640 [richtig: NJW 2014, 640 - d. Red.] ; OLG Hamm, Urteil vom 28.10.1974, VersR 1974, 865).
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