Rechtsprechung
| KG, 27.09.2004 - 5 Ws 255/04 |
Volltextveröffentlichungen
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 6c UWG vom 22.06.1998, § 16 Abs 2 UWG vom 03.07.2004, § 52 StGB, § 53 StGB, § 24 Abs 1 Nr 3 GVG
Strafverfahren wegen progressiver Kundenwerbung: Vorliegen tatbestandlicher Handlungseinheit; Zuweisung zum Landgericht wegen ?Besondere Bedeutung des Falles?
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Tatbegriff und Handlungseinheit bei progressiver Kundenwerbung; Gerichtliche Zuständigkeit des Landgerichts
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 2005, 26
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Koblenz, 12.10.2010 - 2 Ws 450/10
Zuständigkeit des Landgerichts bei Umfangsverfahren
Beim besonderen Umfang der Sache handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung - auch durch das Beschwerdegericht - unterliegt (Senatsbeschluss 2 Ws 85/10 vom 18.3.2010 m.w.N.; KG NStZ-RR 2005, 26, 28; OLG Hamburg NStZ 1995, 252; a.A.: OLG Schleswig NStZ 1985, 74, 75;… Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 24 GVG Rdn. 9).Der besondere Umfang muss dabei noch über denjenigen Umfang hinausgehen, der gemäß § 28 Abs. 2 GVG ein Verfahren vor dem erweiterten Schöffengericht rechtfertigt (…Senatsbeschluss a.a.O., m.w.N.; KG NStZ-RR 05, 26, 29).
Im Übrigen hat die Staatsanwaltschaft die aus ihrer Sicht für die Zuständigkeit des Landgerichts sprechenden Gründe nachträglich in ihrer Beschwerde benannt, zu der der Angeschuldigte Stellung nehmen konnte bzw. genommen hat (…vgl. Senatsbeschluss a.a.O.; KG NStZ-RR 2005, 26, 28).
- OLG Köln, 12.11.2008 - 2 Ws 488/08
Voraussetzungen und Bindungswirkung der Verweisung wegen Überschreitung der …
Der Senat neigt - ohne dass es insoweit einer abschließenden Entscheidung bedürfte - der Auffassung zu, dass bei einer solchen Sachlage die Strafsache auch unter Zuziehung eines weiteren Berufsrichters mit den Ressourcen des Schöffengerichts nicht bewältigt werden kann, ohne dass dies an anderer Stelle des schöffenrichterlichen Dezernats zu einem zeitweisen Stillstand der Rechtspflege führen müsste (vgl. KG, NStZ-RR 2005, 26). - BGH, 07.03.2012 - 1 StR 6/12
Rechtsfehlerhafte aber nicht willkürliche Annahme der Zuständigkeit durch eine …
Bei einer Beschwerde gegen die Eröffnung vor einem Gericht niederer Ordnung (§ 210 Abs. 2, 2. Alt. StPO) soll dem Beschwerdegericht nach einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung die Prüfung der weiteren Voraussetzungen der Eröffnung, namentlich des hinreichenden Tatverdachts, grundsätzlich untersagt sein (vgl. KG NStZ-RR 2005, 26 mwN; OLG Saarbrücken wistra 2002, 118; aA jedoch BayObLG NJW 1987, 511;… Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 210 Rn. 22;… Meyer-Goßner aaO, § 210 Rn. 2).
- OLG Hamburg, 04.03.2005 - 2 Ws 22/05
Darlegungen der Staatsanwaltschaft bei Anklage am Landgericht wegen besonderer …
Diese Erfordernisse ergeben sich zum einen aus der systematischen Stellung des Zuständigkeitsmerkmals der besonderen Schutzbedürftigkeit, das durch das Opferrechtsreformgesetz in § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG neben das Zuständig- keitsmerkmal der besonderen Bedeutung des Falles gestellt worden ist, für welches diese Anforderungen allgemein anerkannt sind (vgl. BVerfGE 9, 223, 229; BGH NStZ-RR 1998, 336; KG NStZ-RR 2005, 26, 28;… Hannich in KK-StPO, 5. Aufl., § 24 GVG Rdn. 8;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 24 GVG Rdn. 7). - BGH, 09.11.2011 - 4 StR 252/11
Betrug (erforderliche Feststellungen für die Täuschungshandlung, den Irrtum und …
Vielmehr sind die Taten - auch eine Verklammerung durch die einheitliche Tat der strafbaren Werbung nach § 16 Abs. 2 UWG (vgl. hierzu KG, NStZ-RR 2005, 26) kommt angesichts der im Vergleich zum Strafrahmen des § 263 StGB erheblich niedrigeren Strafandrohung nicht in Betracht (…vgl. Fischer, a.a.O., vor § 52, Rn. 32) - den Angeklagten grundsätzlich als tatmehrheitlich begangen zuzurechnen. - OLG Köln, 31.03.2012 - 2 Ws 235/12 Dieser Gesichtspunkt ist bei der Anwendung des § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG zu berücksichtigen ( vgl. KG NStZ-RR 2005, 26; OLG Karlsruhe StV 2003, 13).
- KG, 16.04.2012 - 4 Ws 30/12
Zuständigkeit des Landgerichts wegen besonderen Umfangs der Sache
Ein Fall, in dem der Eröffnungsbeschluss der Nachprüfung in vollem Umfang unterliegen könnte, weil der Sachverhalt von dem entscheidenden Gericht in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht anders als in der Anklageschrift beurteilt wurde und diese Einschätzung für die Bewertung der Eröffnungszuständigkeit von Bedeutung ist (vgl. Kammergericht, Beschlüsse vom 31. Juli 2009 - 4 Ws 83/09 - und vom 27. September 2004 - 5 Ws 255/04 - = NStZ-RR 2005, 26), liegt nicht vor.
