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   KG, 28.08.2007 - 13 UF 28/07   

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https://dejure.org/2007,21878
KG, 28.08.2007 - 13 UF 28/07 (https://dejure.org/2007,21878)
KG, Entscheidung vom 28.08.2007 - 13 UF 28/07 (https://dejure.org/2007,21878)
KG, Entscheidung vom 28. August 2007 - 13 UF 28/07 (https://dejure.org/2007,21878)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Belassen eines Kindes bei den Pflegeeltern trotz Rückübertragung der Personalsorge auf die leiblichen Eltern; Verhältnis zwischen Pflegekindverhältnis und Elternverhältnis; Voraussetzungen für die Herausnahme eines Kindes aus der Pflegefamilie zum Zwecke des Umzugs zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 810
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 02.06.1999 - 1 BvR 1689/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines Herausgabeverlangens der

    Auszug aus KG, 28.08.2007 - 13 UF 28/07
    Der Schutz von Art. 6 Abs. 1 und 3 GG erstreckt sich andererseits auch auf die Pflegefamilie, so dass Art. 6 Abs. 3 GG bei Entscheidungen über die Herausnahme des Kindes aus seiner "sozialen" Familie auch auf Seiten der Pflegeeltern nicht außer acht bleiben darf (vgl. BVerfG NJW 1999, 3623).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus KG, 28.08.2007 - 13 UF 28/07
    Allerdings ist ein Pflegekindverhältnis institutionell auf Zeit angelegt, so dass bei einer Herausnahme des Pflegekindes aus der Familie der Pflegeeltern diesen der mit der Trennung verbundene Verlust zuzumuten ist (vgl. BVerfG NJW 1989, 519).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus KG, 28.08.2007 - 13 UF 28/07
    Art. 6 Abs. 2 GG gibt den Eltern ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe und lässt Maßnahmen des Staates nur im Rahmen seines Wächteramtes zu (vgl. BVerfG NJW 1983, 101).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus KG, 28.08.2007 - 13 UF 28/07
    31 Für die leiblichen Eltern ist die Trennung von ihrem Kind der stärkste vorstellbare Eingriff in das Elternrecht, der nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. BVerfG NJW 1982, 1379).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus KG, 28.08.2007 - 13 UF 28/07
    Bei Entscheidungen im Bereich des Art. 6 Abs. 2 GG ist allerdings das Wohl des Kindes immer Richtpunkt, so dass bei Interessenkollisionen zwischen dem Kind und seinen Eltern und den Pflegeeltern das Kindeswohl letztlich bestimmend sein muss (vgl. BVerfG NJW 1985, 423).
  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg

    Auszug aus KG, 28.08.2007 - 13 UF 28/07
    Vielmehr ist zu prüfen, welche langfristigen Auswirkungen eine dauerhafte Trennung des Kindes von seinen Eltern haben könnte und welche Möglichkeiten es gibt, Kind und Herkunftsfamilie unter Umständen zusammen zuführen, unter denen die Belastung für das Kind geringer werden (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1592 ff; FamRZ 2005, 783ff).
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