Rechtsprechung
   KG, 31.10.2007 - (4) 1 Ss 422/07 (235/07)   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 244 Abs 1 Nr 1a StGB
    Diebstahl mit Waffen: Gewohnheitsmäßiges Mitsichführen eines objektiv gefährlichen Werkzeugs; Diebstahl mit Waffen: Gewohnheitsmäßiges Mitsichführen eines objektiv gefährlichen Werkzeugs

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kuczyfu.de (Leitsatz und Auszüge)

    § 244 StGB
    Taschenmesser, gewohnheitsmäßige Mitführung

  • kuczyfu.de (Leitsatz und Auszüge)

    § 244 Abs. 1 Nr. 1a StPO
    Diebstahl mit Waffen

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Das gewohnheitsmäßige Tragen eines Taschenmessers in der Hosentasche muss im Falle eines Diebstahls nicht unbedingt als ein Diebstahl mit Waffen ausgelegt werden

Zeitschriftenfundstellen

  • StV 2008, 361



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Wird zitiert von ...  

  • AG Backnang, 25.05.2012 - 2 Ls 116 Js 102123/11  

    Diebstahl mit Waffen, Beisichführen, Taschenmesser

    Dies versteht sich bei einem Teppichmesser, das der Angeklagte nach seiner unwiderlegten Einlassung bei seiner zum Tatzeitpunkt bereits seit zehn Jahren ausgeübten Erwerbstätigkeit täglich mit sich führt, um die von ihm als Fahrer ausgelieferten Pakete zu öffnen oder andere Verpackungs- und Sicherungsmaterialien durchzuschneiden, nicht von selbst (vergleiche hierzu auch den Beschluss des KG Berlin vom 31.10.2007, 1 Ss 422/07, für ein seit etwa einem Jahr gewohnheitsmäßig mitgeführtes Taschenmesser mit einer Klingenlänge von sechs Zentimetern).
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