Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 4 TaBV 1/04   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zur Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 01.10.2004, Az.: 4 TaBV 1/04 (Gewerkschaftseigenschaft des CGM)" von PD Dr. Eva Kocher, original erschienen in: AuR 2005, 335 - 338.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA-RR 2005, 85



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Wird zitiert von ... (2)  

  • ArbG Paderborn, 14.03.2008 - 2 BV 30/07  

    Tariffähigkeit der Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB

    Mit ihm wird ausschließlich eine Entscheidung über die Tariffähigkeit der GKH begehrt, ein Ergebnis, welche die Kammer auch hinsichtlich des zunächst angekündigten Antrags im Wege der Auslegung gewonnen hätte (vgl. BAG vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112; LAG Baden-Württemberg vom 01.10.2004 - 4 TaBV 1/04, NZA-RR 2005, 85; Arbeitsgericht Stuttgart vom 12.09.2003, 15 BV 250/96, NZA -RR 2004, 540).

    Hierfür ist erforderlich, dass sich der räumliche und sachliche Zuständigkeitsbereich der antragstellenden Vereinigung zumindest Teilweise mit den Zuständigkeitsbereichen der Vereinigung deckt deren Tariffähigkeit bestritten wird (BAG vom 28.03.2006 - 1 ABR 58/04, NZA 2006, 1112; vom 06.06.2000 - 1 ABR 10/99, NZA 2001, 160; vom 14.12.2004 - 1 ABR 51/03, NZA 2005, 697; LAG Baden Württemberg vom 01.10.2004 - 4 TaBV 1/04, NZA-RR 2005, 85).

    Eines separaten -zumal rechtskraftfähigen- "Beschlusses" bedarf es weder zur Beteiligung einer Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervereinigung noch zur "Entlassung" einer solchen aus dem Verfahren (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2004 -4 TaBV 1/04, NZA-RR 2005, 85; LAG Nürnberg vom 4. Januar 2007 -6 Ta 206/06, NZA -RR 2007, 214).

    Gegebenenfalls hat die Anhörung eines (vormaligen) Beteiligten künftig zu unterbleiben; eines förmlichen Beschlusses bedarf es nicht (LAG Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2004 -4 TaBV 1/04, NZA-RR 2005, 85).

    Unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes wird die Koalitionsfreiheit kleinerer Arbeitnehmervereinigungen hierdurch nicht in verfassungswidriger Weise eingeschränkt (LAG Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2004 -4 TaBV 1/04, NZA-RR 2005, 85).

    Sie will auf einen präventiven Mechanismus verzichten und nur im Falle eines konkret festgestellten Ungleichgewichts in das Verhandlungsergebnis durch eine Inhaltskontrolle eingreifen (LAG Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2004 -4 TaBV 1/04, NZA-RR 2005, 85 mit weiteren Nachweisen).

    Auch angesichts des Umstands, dass die Feststellung der Durchsetzungsfähigkeit im Einzelfall beträchtliche Schwierigkeiten in tatsächlicher Hinsicht aufweisen kann, wäre die Rechtsunsicherheit weitaus höher, wenn erst von Fall zu Fall festgestellt würde, ob eine Tarifnorm einer Inhaltskontrolle standhält (LAG Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2004 -4 TaBV 1/04, NZA-RR 2005, 85).

    Die CGM nimmt, was die Zahl der von ihr abgeschlossenen Tarifverträge angeht, unter denjenigen Arbeitnehmervereinigungen, deren Tariffähigkeit bereits Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen war, sicherlich eine Sonderstellung ein (LAG Baden-Württemberg vom 01.10.2004 - 4 TaBv 1/04, NZA-RR 2005, 85).

    Soweit wie im Handwerksbereich meist üblich keine Betriebsräte bestehen, die gem. § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG über die Einhaltung der Tarifverträge wachen, ist die Geltendmachung von tariflichen Rechten Sache der Arbeitnehmer (LAG Baden-Württemberg v. 01.10.2004 - 4 TaBV 1/04, NZA-RR 2005, 85).

    Daher kann auch von der GKH nicht verlangt werden, einen derartigen Nachweis zu führen (LAG Baden-Württemberg v. 01.10.2004 - 4 TaBV 1/04, NZA-RR 2005, 85).

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04  

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2004 - 4 TaBV 1/04 - wird zurückgewiesen.
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