Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 03.07.2009 - 9 Sa 56/08   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Klageänderung in der Berufung bei Konkurrentenklage - Umkehr der Darlegungs- und Beweislast

  • Justiz Baden-Württemberg

    Klageänderung in der Berufung bei Konkurrentenklage - Umkehr der Darlegungs- und Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klageänderung bei Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst; Beweislastumkehr bei fehlender Dokumentation zur Eignung des ausgewählten Stellenbewerbers

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Konkurrentenklage; Klageänderung

Verfahrensgang

  • ArbG Freiburg, 28.07.2008 - 11 Ca 98/08
  • LAG Baden-Württemberg, 03.07.2009 - 9 Sa 56/08



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Wird zitiert von ... (8)  

  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 118/11  

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

    Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar (BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913) , die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen (LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 - nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56) .
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 125/11  

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

    Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar (BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913) , die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen (LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 - nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56) .
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 116/11  

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

    36 2. Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar (BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913) , die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen (LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 - nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56) .
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  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 124/11  

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

    Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar (BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913) , die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen (LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 - nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56) .
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 120/11  

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

    Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar (BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913) , die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen (LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 - nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56) .
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 123/11  

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

    Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar (BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913) , die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen (LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 - nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56) .
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 119/11  

    Betriebsbedingte Kündigung - Klageänderung - Sonderliquidationsverfahren nach

    Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar (BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913) , die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen (LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 - nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56) .
  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 761/11  

    Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem

    Der Übergang vom Hilfsantrag zum Hauptantrag stellt eine Klageänderung iSd. § 263 ZPO dar ( BGH 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - NJW 2007, 913 ), die nach § 533 ZPO dann zulässig ist, wenn der Gegner in sie einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält und sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung ohnehin zugrunde zu legen hat, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also auf in der Vorinstanz bereits festgestellte oder nach § 67 ArbGG zu berücksichtigende Tatsachen ( LAG Köln 12. August 2010 - 6 Sa 789/10 -nv., juris; LAG Baden-Württemberg 03. Juli 2009 - 9 Sa 56/08 - DÖD, 2010, 56 ).
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