Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - 15 Sa 25/09   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entzug des auch zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagens nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums

  • Justiz Baden-Württemberg

    Entzug des auch zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagens nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums

  • IWW
mehr
  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Was passiert mit dem Dienstwagen bei längerer Arbeitsunfähigkeit?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Privatnutzung des Dienstwagens nach Ablauf der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Dienstwagen; Privatnutzung; Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums

Kurzfassungen/Presse (4)

  • 4personaler.de (Kurzinformation)

    Privat genutzter Firmen-Pkw: 6 Wochen krank = Auto weg?

  • bauersfeld-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht - Dienstwagen - Privatnutzung - Entzug des Wagens bei Krankheit des Arbeitnehmers

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Private Nutzung von Dienstwagen bei lang anhaltender Erkrankung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Recht des Arbeitnehmers auf Nutzung des Dienstwagens für Privatfahrten nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DB 2009, 2050



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Wird zitiert von ... (2)  

  • LAG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 Sa 522/10  

    Entziehung des zur privaten Nutzung überlassenen Firmenfahrzeugs bei andauernder

    Deshalb hat der Arbeitgeber an sich das Recht, dem Arbeitnehmer im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit mit dem Ende des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG) den Firmen-Pkw entschädigungslos zu entziehen (so zuletzt auch LAG Baden-Württemberg 27.07.2009 - 15 Sa 25/09 - LAGE § 4 EFZG Nr. 7).

    b)Liegt aufgrund der privaten Nutzungsmöglichkeit eine Arbeitsvergütung in Form einer Sachleistung vor, folgt aus dem Vergütungscharakter eines derartigen Sachbezugs, dass dem Arbeitnehmer grundsätzlich der Firmenwagen auch dann zur Nutzung verbleiben muss, wenn er aus persönlichen Gründen (Arbeitsverhinderung, Krankheit) an der Dienstleistung verhindert ist (LAG Baden-Württemberg 27.07.2009 - 15 Sa 25/09 - Rz. 50 LAGE § 4 EFZG Nr. 7; ErfK/Preis, 10. Aufl. 2010, § 611 BGB Rz. 523).

    Als Teil der Arbeitsvergütung ist die Gebrauchsüberlassung eines Firmen-Pkw allerdings nur so lange geschuldete, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt gemäß § 611 Abs. 1 BGB schuldet (BAG 11.10.2000 - 5 AZR 240/99 - EzA § 14 MuSchG Nr. 15; LAG Baden-Württemberg 27.07.2009 - 15 Sa 25/09 - Rz. 51 m. w. N.).

    Deshalb hat der Arbeitgeber an sich das Recht, dem Arbeitnehmer im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit mit dem Ende des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums (§ 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG) den Firmen-Pkw entschädigungslos zu entziehen (LAG Baden-Württemberg 27.07.2009 - 15 Sa 25/09 - Rz. 51 a. a. O.; LAG L. 29.11.1995 - 2 Sa 843/95 - LAGE § 611 BGB Nr. 8; LAG L. 22.06.2001 - 11 (6) Sa 391/01 - NZA-RR 2001, 523; ErfK/Preis, 10. Aufl. 2010, § 611 BGB Rz. 523; zur a. A. neigend LAG Berlin-Brandenburg 19.02.2007 - 10 Sa 2171/06 - Rz. 36 - 38).

    Eine solche Vereinbarung kann auch konkludent getroffen werden (vgl. LAG Baden-Württemberg 27.07.2009 - 15 Sa 25/09 - Rz. 54 a. a. O.; LAG L. 29.11.1995 - 2 Sa 843/95 - a. a. O.).

  • BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 631/09  

    Dienstwagen - Privatnutzung - Arbeitsunfähigkeit

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. Juli 2009 - 15 Sa 25/09 - wird zurückgewiesen.
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