Rechtsprechung
   LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2346/02   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhalt der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Falle der Verhindung der Vertrauensperson nach § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX oder der Verhinderung des zur Aufgabenerledigung stellvertretenden Mitglieds nach § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX.

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Inhalt der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Falle der Verhindung der Vertrauensperson nach § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX oder der Verhinderung des zur Aufgabenerledigung stellvertretenden Mitglieds nach § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX.

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz/Kurzinformation)

    Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Falle der Verhindung der Vertrauensperson oder der Verhinderung des zur Aufgabenerledigung stellvertretenden Mitglieds

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 35/03  

    Schwerbehindertenvertretung - Heranziehung - Vertretung

    Die Rechtsbeschwerde der Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 18. März 2003 - 3 TaBV 2346/02 - und - 2386/02 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 18. März 2003 - 3 TaBV 2346/02 - und - 2386/02 - teilweise aufgehoben und der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. Oktober 2002 - 93 BV 18270/02 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt gefasst:.

  • LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2386/02  

    Inhalt der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Falle der Verhindung der

    Geschäftszeichen 3 TaBV 2346/02 3 TaBV 2386/02.
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