Rechtsprechung
| LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2346/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Inhalt der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Falle der Verhindung der Vertrauensperson nach § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX oder der Verhinderung des zur Aufgabenerledigung stellvertretenden Mitglieds nach § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX.
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Inhalt der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Falle der Verhindung der Vertrauensperson nach § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX oder der Verhinderung des zur Aufgabenerledigung stellvertretenden Mitglieds nach § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX.
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz/Kurzinformation)
Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Falle der Verhindung der Vertrauensperson oder der Verhinderung des zur Aufgabenerledigung stellvertretenden Mitglieds
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 25.10.2002 - 93 BV 18270/02
- LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2346/02
- LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2386/02
- BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 35/03
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 35/03
Schwerbehindertenvertretung - Heranziehung - Vertretung
Die Rechtsbeschwerde der Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 18. März 2003 - 3 TaBV 2346/02 - und - 2386/02 - wird zurückgewiesen.Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 18. März 2003 - 3 TaBV 2346/02 - und - 2386/02 - teilweise aufgehoben und der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. Oktober 2002 - 93 BV 18270/02 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt gefasst:.
- LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2386/02
Inhalt der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Falle der Verhindung der …
Geschäftszeichen 3 TaBV 2346/02 3 TaBV 2386/02.
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