Rechtsprechung
   LAG Berlin, 18.08.2006 - 13 Sa 807/06   

Volltextveröffentlichungen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Auslegung Tarifvertrag; Bewährungszeiten

Verfahrensgang

  • ArbG Berlin, 23.03.2006 - 75 Ca 26196/05
  • LAG Berlin, 18.08.2006 - 13 Sa 807/06



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Wird zitiert von ... (2)  

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.02.2007 - 7 Sa 1886/06  

    Tarifauslegung - Eingruppierung - Anrechnung von Bewährungszeiten -

    64 Wie bereits die 8. Kammer, die 13. Kammer und die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin bzw. Berlin-Brandenburg in den Urteilen vom 18. Juli 2006 (8 Sa 562/06), vom 18. August 2006 (13 Sa 807/06) und vom 19.01.2007 (6 Sa 1443/06) ausgeführt haben, enthält der Manteltarifvertrag keine Übergangsvorschrift dazu, dass für die Eingruppierung in die Vergütungsgruppen, die einen Bewährungsaufstieg vorsehen, auch die vor Inkrafttreten des Tarifvertrages liegenden Tätigkeits- oder Bewährungszeiten der Arbeitnehmer berücksichtigt werden sollen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.05.2007 - 14 Sa 447/07  

    Bewährungsaufstieg

    Indem in § 24 MTV unter der Überschrift unter der Überschrift "Besitzstandswahrung" nur das bisherige Einkommen der Arbeitnehmer garantiert worden ist und nach Buchstabe a nur eine erreichte Stufung nach Berufsjahren bzw. Lebensalter bestehen bleiben soll, ist im Umkehrschluss anzunehmen, dass frühere Bewährungszeiten als solche keine Berücksichtigung für die Eingruppierung finden sollen (LAG Berlin, Urteil vom 18.08.2006 -13 Sa 807/06 -).
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