Rechtsprechung
   LAG Berlin, 24.01.2006 - 16 TaBV 2393/05   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessen der Einigungsstelle bei Verbindung der Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan - Auswahl des Vorsitzenden nach inhaltlichen Kriterien

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Bestellung einer Einigungsstelle zu Interessenausgleich und Sozialplan oder nur zum Interessenausgleich; Auswahl des Vorsitzenden

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 14 TaBV 1212/08  

    Einrichtung einer Einigungsstelle

    Sinn der Regelung in § 98 Abs. 1 Satz 1 ArbGG ist es, in Zweifelsfällen der Einigungsstelle selbst die Prüfung ihrer Zuständigkeit zu überlassen und so eine beschleunigte Durchführung des Einigungsstellenverfahrens zu ermöglichen (vgl. LAG Berlin vom 24. Januar 2006, 16 TaBV 2393/05; Eisemann in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 8. Auflage 2008, § 98 Rdnr. 3).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - 26 TaBV 1298/11  

    Einigungsstelle für Interessenausgleich und Sozialplan bei geplanter

    Die Entscheidung über den Antrag auf Einsetzung einer Einigungsstelle beruht auf einem im Wesentlichen gleichen Lebenssachverhalt, der geplanten Betriebsänderung (vgl. zur Zulässigkeit des Widerantrags in einer ähnlichen Konstellation bereits LAG Berlin 24. Januar 2006 - 16 TaBV 2393/05 u. 16 TaBV 99/06, Rn. 32 der Gründe).
  • LAG Berlin, 24.01.2006 - 16 TaBV 99/06  

    Bestellung einer Einigungsstelle zu Interessenausgleich und Sozialplan oder nur

    16 TaBV 2393/05 16 TaBV 99/06.
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