Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1505/11   

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG bei Ablehnung einer schwerbehinderten Bewerberin - Keine Pflicht des Arbeitgebers Bewerber über den Ablehnungsgrund zu informieren wenn er die Beschäftigungsquote erfüllt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 81; AGG § 22
    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG bei Ablehnung einer schwerbehinderten Bewerberin

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    AGG - Entschädigung wegen Ablehnung schwerbehinderter Bewerberin

Verfahrensgang

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht