Rechtsprechung
| LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 6 TaBV 1159/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 118 Abs 1 S 1 Nr 1 BetrVG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitbestimmungspflichtige Versetzung in Tendenzbetrieb; unwirksame Versetzung eines angestellten Vormunds bei fehlender Zustimmung des Betriebsrats
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Angestellter Vormund ist kein Tendenzträger
- lto.de (Kurzinformation)
Im Angestelltenverhältnis beschäftigter Vormund ist kein Tendenzträger
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 03.03.2010 - 20 BV 18677/09
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 6 TaBV 1159/10
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 6 Ta 675/12
Zustimmungsersetzungsverfahren; Unterbrechung eines Beschlussverfahrens durch …
Soweit in einem Beschluss der Kammer vom 26.11.2010 - 6 TaBV 1159/10 - unter 2.1 der Gründe zu einem Streit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über die Aufhebung einer Versetzung - ohnehin nicht tragend - ein mittelbarer Bezug zur Insolvenzmasse verneint worden ist, wird daran nicht festgehalten.
