Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06 a   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, § 7 BUrlG, IAO-Übereinkommen Nr. 132 über den bezahlten Jahresurlaub, § 51 MTAng-BfA
    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, § 7 BUrlG, IAO-Übereinkommen Nr. 132 über den bezahlten Jahresurlaub, § 51 MTAng-BfA
    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

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  • IWW
  • LAG Düsseldorf

    Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, § 7 BUrlG, IAO-Übereinkommen Nr. 132 über den bezahlten Jahresurlaub, § 51 MTAng-BfA
    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

  • RA Kotz

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit und Europarecht - Vorlagebeschluss

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

  • Judicialis

    Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 7 BUrlG auf dem Prüfstand des EuGH

Sonstiges

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 2006, 2535
  • NZA-RR 2006, 628



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Wird zitiert von ... (28)  

  • LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09  

    Tariflicher Ausschluss von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Ausschluss des

    Der Beklagte kann sich - entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts - hinsichtlich der Ansprüche für den Zeitraum bis Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in der Sache Schultz-Hoff vom 02.08.2006, 12 Sa 486/06, einschließlich des Jahres 2005 auch nicht darauf berufen, ihr Vertrauen darauf, dass bis zum Ablauf des Übertragungszeitraums (§ 7 Abs. 3 BUrlG) nicht genommener Urlaub erlischt, sei im Hinblick auf die diesbezügliche langjährige ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht schutzwürdig.

    Dies konnte von Arbeitgebern durchaus so verstanden werden, dass das Bundesarbeitsgericht auch der im Vorlagebeschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 02.08.2006, 12 Sa 486/06, zitiert nach juris) dargelegten Auslegung nicht folgen wird (vgl. dazu BAG, Urteil vom 20.05.2008, 9 AZR 219/07, Rn. 40 a.E., zitiert nach juris, LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2009, 12 Sa 486/06, mit Nachw. in Rn. 113, 141 ff, Hanau, NZA 2010, 3) und auch die vom EuGH im Urteil vom 26.06.2001 (- C-173/99 BECTU -, RIW 2002, 141 ff.) gewonnenen, mit Urteil vom 18.03.2004 (- C-342/01 [Merino Gómez] - EuZW 2004, 340 ff.) und weiteren Entscheidungen fortentwickelten Auslegungsgrundsätze nicht für das deutsche Urlaubsrecht übernehmen wird.

    Wie sich aus dem Vorabentscheidungsersuchen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.08.2006 (LAG Düsseldorf, 12 Sa 486/06, Rn. 106, zitiert nach juris) ergibt, war als 3. Frage an den Gerichtshof herangetragen worden, ob Urlaubansprüche etwa auch bei unentschuldigtem Fehlen entstehen.

  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06  

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    Die Kammer hat durch Beschluss vom 02.08.2006 (Abl. EU 2006, Nr. C 281, 21 = LAGE Nr. 43 zu § 7 BUrlG = NZA-RR 2006, 628 ff.) den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften um Vorabentscheidung ersucht.
  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 399/10  

    Urlaubsabgeltung - Länge tariflicher Ausschlussfristen

    Der Kläger hat das Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in der Sache Schultz-Hoff vom 2. August 2006 (- 12 Sa 486/06 - LAGE BUrlG § 7 Nr. 43) nicht zum Anlass genommen, tätig zu werden.

    Mögliches Vertrauen privater Arbeitgeber auf den Fortbestand der früheren ständigen Rechtsprechung zum Verfall des Urlaubsanspruchs gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG auch bei fortbestehender krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist seit dem 24. November 1996 nicht länger schutzwürdig und nicht erst - wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat - seit dem Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in der Sache Schultz-Hoff vom 2. August 2006 (- 12 Sa 486/06 - LAGE BUrlG § 7 Nr. 43).

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  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 475/10  

    Urlaubsabgeltung - Verfall nach § 45 Abs. 2 der Arbeitsvertragsrichtlinien des

    Spätestens nach Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in der Sache Schultz-Hoff vom 2. August 2006 (- 12 Sa 486/06 - LAGE BUrlG § 7 Nr. 43) konnten Arbeitnehmer nicht mehr davon ausgehen, dass die Senatsrechtsprechung zu den Grundsätzen der Unabdingbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs im Fall lang andauernder Arbeitsunfähigkeit unverändert fortgeführt würde (so auch LAG Düsseldorf 23. April 2010 - 10 Sa 203/10 - Rn. 47, LAGE BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 27a; zum Wegfall des Vertrauensschutzes für Arbeitgeber zu diesen Zeitpunkt: vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 76, BAGE 130, 119).

    Im Übrigen hätte eine Hemmung der Ausschlussfrist spätestens mit Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in der Sache Schultz-Hoff vom 2. August 2006 (- 12 Sa 486/06 - LAGE BUrlG § 7 Nr. 43) geendet.

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10  

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

    Spätestens nach Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in der Sache Schultz-Hoff vom 2. August 2006 (- 12 Sa 486/06 - LAGE BUrlG § 7 Nr. 43) konnten Arbeitnehmer nicht mehr davon ausgehen, dass die Rechtsprechung des Senats unverändert fortgeführt würde.

    Im Übrigen hätte eine Hemmung der Ausschlussfrist spätestens mit Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in der Sache Schultz-Hoff vom 2. August 2006 (- 12 Sa 486/06 - LAGE BUrlG § 7 Nr. 43) geendet.

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10  

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Ob dieser Zeitpunkt auch für Arbeitnehmer maßgeblich ist, kann ebenfalls unentschieden bleiben, da der Urlaubsabgeltungsanspruch erst im Frühjahr 2008 und damit sogar nach Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in der Sache Schultz-Hoff vom 2. August 2006 (- 12 Sa 486/06 - LAGE BUrlG § 7 Nr. 43) entstanden ist.
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 12/08 R  

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch - Schadensersatzanspruch wegen

    Hierzu zählen nach der Rechtsprechung des in Insg-Angelegenheiten allein zuständigen Senats alle Ansprüche, die in unlösbarem Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen, ohne dass es darauf ankommt, ob sie wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt werden (vgl zur Urlaubsabgeltung BSG SozR 3-4300 § 184 Nr. 1 mwN; zur arbeitsrechtlichen Sonderproblematik der Urlaubsabgeltung für bei Vertragsende wegen Krankheit nicht genommenen bezahlten Jahresurlaubs LAG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 2. August 2006 - 12 Sa 486/06; EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 = NZA 2009, 135 - Schultz-Hoff; BAG, Urteil vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 = NZA 2009, 538).
  • LAG Bremen, 15.12.2009 - 1 Sa 229/07  

    Erlöschen bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüche bei Arbeitsunfähigkeit

    Bei Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchens des LAG Düsseldorf vom 02.08.2006 in der Sache S. -H. (vgl. LAG Düsseldorf - 12 Sa 486/06 - LAGE Nr. 43 zu § 7 BUrlG ) war der Urlaubsanspruch des Klägers aus dem Jahre 2006 nach der bisherigen Auslegung des deutschen Rechts durch das BAG noch nicht verfallen.

    Das LAG Düsseldorf hat in der Entscheidung vom 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 (abgedruckt in BB 2009, 437) - dementsprechend geprüft, ob der Tarifvertrag einen abweichenden Normsetzungswillen der Tarifvertragsparteien hinsichtlich des Urlaubsanspruchs gegenüber der gesetzlichen Regelung erkennbar werden lasse.

    In weiterer Anwendung dieses Grundsatzes der Akzessorietät wird überwiegend bejaht, dass der Zusatzurlaub gemäß § 125 SGB IX auch nicht daran scheitert, dass der schwerbehinderte Arbeitnehmer im Urlaubsjahr und im Übertragungszeitraum arbeitsunfähig erkrankt ist, und ein entsprechender Abgeltungsanspruch wird ebenfalls bejaht (vgl. LAG Düsseldorf, Urt. v. 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 - BB 2009, 437; Kohte, Juris PR-ArBR 25/2009; Kloppenburg, Juris PR-ArBR 5/2009; nunmehr auch BAG, Urt. v. 23.03.2010 - 9 AZR 128/09; anderer Ansicht ArbG Berlin, Urt. v. 22.04.2009 - 56 Ca 21280/08).

  • LAG Köln, 29.08.2007 - 7 Sa 673/07  

    Urlaubsabgeltung; Überstunden; Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs;

    Die gegen diese Rechtsprechung gerichteten Angriffe (vgl. LAG Düsseldorf vom 2.8.2006, 12 Sa 486/06) verkennen das Wesen des Urlaubsanspruchs, übersehen die bereits im Wesen des Urlaubsanspruchs angelegte Bindung des jeweiligen Urlaubsanspruchs an das Urlaubsjahr, werden dem Grundsatz nicht gerecht, dass der Urlaubsanspruch in einem Freizeitgewährungsanspruch besteht und führen in letzter Konsequenz dazu, dass der Urlaubsanspruch zu einem rein kommerziellen Wirtschaftsgut denaturiert.

    Die Klägerin macht sich insoweit die Ausführungen des LAG Düsseldorf in seinem Urteil vom 02.08.2006 in Sachen 12 Sa 486/06 zu eigen.

    das Verfahren auszusetzen, um die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über eine Vorlage des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.08.2006 (12 Sa 486/06) zur Auslegung des Artikels 7 der Richtlinie 2003/38/EG, IAO-Übereinkommen Nr. 132 über den bezahlten Jahresurlaub, abzuwarten.

  • LAG Düsseldorf, 21.11.2007 - 12 Sa 1311/07  

    Altersdiskriminierung junger Menschen durch kürzere Kündigungsfristen?

    2. Zur richtlinienkonformen Auslegung vgl. auch LAG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 02.08.2006, 12 Sa 486/06 (= C-350/06 Schultz-Hoff), [zu Art. 7 EGRL 2003/88], sowie LAG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 10.08.2007, 9 Sa 303/07 (= C-466/07 Klarenberg) [zu Art. 1 Nr. 1 EGRL 2001/23].
  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10  

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2007 - 12 Sa 944/07  

    Befristung des Urlaubs- und des Urlaubsabgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 3

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2012 - 13 Sa 1104/12  
  • LAG Hessen, 26.04.2010 - 17 Sa 1772/09  

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Anspruchskonkurrenz zwischen gesetzlichem

  • LAG Düsseldorf, 23.04.2010 - 10 Sa 203/10  

    Tariflicher Verfall des Abgeltungsanspruchs auf gesetzlichen Erholungsurlaub

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.05.2009 - 9 Sa 163/09  

    Urlaubsabgeltung trotz Krankheit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09  

    Zusatzurlaub schwerbehinderter Menschen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Köln, 26.01.2009 - 5 Sa 944/08  

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • LAG München, 03.12.2009 - 4 Sa 564/09  

    Urlaubsabgeltung, Schadensersatzanspruch

  • LAG Köln, 05.11.2010 - 4 Sa 744/10  

    Verfall von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit nach langandauernder

  • LAG Hamburg, 29.10.2009 - 2 Sa 146/09  

    Verfall von Zusatzurlaub für Schwerbehinderte und tariflichem Zusatzurlaub bei

  • LAG Hessen, 21.04.2010 - 6 Sa 1944/09  

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei andauernder Arbeitsunfähigkeit nach Beendigung des

  • ArbG Oberhausen, 16.12.2009 - 1 Ca 2212/09  

    EuGH-Urlaubsrechsprechung, beendetes Arbeitsverhältnis, Abgeltungsanspruch,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 8 Sa 682/12  

    Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • ArbG Herne, 21.07.2010 - 5 Ca 826/10  

    Urlaubsabgeltung, tarifliche Ausschlussfristen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2010 - 7 Sa 182/10  

    Verzicht auf Urlaubsabgeltung durch Tatsachenvergleich

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1526/09  
  • ArbG Wuppertal, 13.11.2009 - 3 Ca 1128/09  

    Anwendbarkeit der Verfallfrist des § 28 Abs. 7 der Arbeitsvertragsrichtlinien des

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