Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 Sa 974/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Clausula benevolentiae
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 109 GewO
Clausula benevolentiae - IWW
- LAG Düsseldorf
§ 109 GewO
Clausula benevolentiae - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeugniserteilung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Elternzeit; Anspruch auf Schlusssatz mit Dankes- und Wunschformel
Kurzfassungen/Presse (2)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Wohlwollendes Arbeitszeugnis muss Dankesformel enthalten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitnehmer hat Anspruch auf positive Schlussformel im Arbeitszeugnis - Zumindest bei einem überdurchschnittlich positiven Zeugnis muss eine wohlwollende Schlussformel im Arbeitszeugnis stehen
Besprechungen u.ä. (4)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitszeugnis: Anspruch auf Aufnahme einer abschließenden Dankens- und Wunschformel?
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitszeugnis: Anspruch auf Dankes- und Wunschformel
- cms-hs.com
, S. 7 (Entscheidungsbesprechung)
Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
"Höflichkeit ist Rheinkultur"
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 08.06.2010 - 7 Ca 1575/10
- LAG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 Sa 974/10
Zeitschriftenfundstellen
- NZA 2011, 523
- NZA-RR 2011, 123
- NZA-RR 2011, 125
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 21 Sa 74/10
Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses
Wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 03.11.2010 (Az.: 12 Sa 974/10) zu Recht ausführt, ist Höflichkeit neben anderen Werten wie Disziplin, Pünktlichkeit und Rücksichtnahme ein kultureller Wert und manifestiert sich in freundlicher Konzilianz. - LAG Hamm, 08.09.2011 - 8 Sa 509/11
Anspruch auf abschließende "Wünscheformel" bei vergleichsweiser Verpflichtung zur …
Demgegenüber umfasst nach der Rechtsprechung des LAG Düsseldorf (Urteil vom 03.11.2010, 12 Sa 974/10, NZA-RR 2011, 123 ff. der Anspruch auf Zeugniserteilung ohne Weiteres auch die Aufnahme einer freundlichen Schlussfloskel zur Wahrung der Höflichkeit; eine solche Höflichkeit sei "Rheinkultur". - ArbG München, 22.03.2012 - 23 Ca 8191/11
Schlussformel im Arbeitszeugnis
Diese Entwicklung wurde auch bereits von der Rechtsprechung verschiedener Instanzgerichte aufgenommen (LAG Köln, Urteil vom 29.02.2008-4 Sa 1315/07; LAG Düsseldorf, Urteil vom, 03.11.2010-12 Sa 974/10).
