Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 Sa 974/10   

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr
  • LAG Düsseldorf

    § 109 GewO
    Clausula benevolentiae

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeugniserteilung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Elternzeit; Anspruch auf Schlusssatz mit Dankes- und Wunschformel

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wohlwollendes Arbeitszeugnis muss Dankesformel enthalten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer hat Anspruch auf positive Schlussformel im Arbeitszeugnis - Zumindest bei einem überdurchschnittlich positiven Zeugnis muss eine wohlwollende Schlussformel im Arbeitszeugnis stehen

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitszeugnis: Anspruch auf Aufnahme einer abschließenden Dankens- und Wunschformel?

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitszeugnis: Anspruch auf Dankes- und Wunschformel

  • cms-hs.com , S. 7 (Entscheidungsbesprechung)

    Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Höflichkeit ist Rheinkultur"

Verfahrensgang

  • ArbG Düsseldorf, 08.06.2010 - 7 Ca 1575/10
  • LAG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 Sa 974/10

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA 2011, 523
  • NZA-RR 2011, 123
  • NZA-RR 2011, 125



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Wird zitiert von ... (3)  

  • LAG Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 21 Sa 74/10  

    Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses

    Wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 03.11.2010 (Az.: 12 Sa 974/10) zu Recht ausführt, ist Höflichkeit neben anderen Werten wie Disziplin, Pünktlichkeit und Rücksichtnahme ein kultureller Wert und manifestiert sich in freundlicher Konzilianz.
  • LAG Hamm, 08.09.2011 - 8 Sa 509/11  

    Anspruch auf abschließende "Wünscheformel" bei vergleichsweiser Verpflichtung zur

    Demgegenüber umfasst nach der Rechtsprechung des LAG Düsseldorf (Urteil vom 03.11.2010, 12 Sa 974/10, NZA-RR 2011, 123 ff. der Anspruch auf Zeugniserteilung ohne Weiteres auch die Aufnahme einer freundlichen Schlussfloskel zur Wahrung der Höflichkeit; eine solche Höflichkeit sei "Rheinkultur".
  • ArbG München, 22.03.2012 - 23 Ca 8191/11  

    Schlussformel im Arbeitszeugnis

    Diese Entwicklung wurde auch bereits von der Rechtsprechung verschiedener Instanzgerichte aufgenommen (LAG Köln, Urteil vom 29.02.2008-4 Sa 1315/07; LAG Düsseldorf, Urteil vom, 03.11.2010-12 Sa 974/10).
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