Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 Sa 957/04   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Berücksichtigung von sog. Doppelverdienst im Rahmen der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Halbs. KSchG i. d. bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GG Art. 6 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz a. F.
    Berücksichtigung von sog. Doppelverdienst im Rahmen der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Halbs. KSchG i. d. bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung

  • IWW
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  • LAG Düsseldorf

    GG Art. 6 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz a. F.
    Berücksichtigung von sog. Doppelverdienst im Rahmen der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Halbs. KSchG i. d. bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung

  • bezirksbetriebsvertretung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von sog. Doppelverdienst im Rahmen der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Halbs. KSchG i. d. bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Betriebsbedingte Kündigung wegen fehlerhafter Sozialauswahl nicht wirksam

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Sozialauswahl: Doppelverdiener schlechter gestellt

  • ag-arbeitsrecht.de , S. 21 (Auszüge)

    Berücksichtigung von sog. Doppelverdienst im Rahmen der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 S. 1 1. HS KSchG i. d. bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Ein Doppelverdienst muss bei der Sozialauswahl berücksichtigt werden

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsrecht - Wie ist ein Doppelverdienst im Rahmen der sozialen Auswahl zu berücksichtigen?

Verfahrensgang

  • ArbG Mönchengladbach, 30.04.2004 - 7 Ca 5028/03
  • LAG Düsseldorf, 04.11.2004 - 11 Sa 957/04

Zeitschriftenfundstellen

  • DB 2005, 454



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Wird zitiert von ... (5)  

  • LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04  

    Arbeitsrecht

    Angesichts der Besonderheiten des Falles kann offen bleiben, ob der Beklagte den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte, die für die beiden Kinder keinen Freibetrag aufwies, zumindest angesichts des Umstands einer Massenentlassung in der Insolvenz vertrauen durfte oder vor Ausspruch der Kündigung insoweit beim Kläger nachfragen musste (s. dazu LAG Köln vom 29.07.2004 - 5 Sa 63/04 - = LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 45a; LAG Niedersachsen vom 28.05.2004 - 10 Sa 2180/03 = LAGReport 2005, 52; LAG Düsseldorf vom 04.11.2004 - 11 Sa 957/04 - = DB 2005, 454; LAG Hamm vom 06.07.2000 - 4 Sa 233/00 - = ZinsO 2001, 336).
  • LAG Düsseldorf, 13.07.2005 - 12 Sa 616/05  

    Keine geringere soziale Schutzwürdigkeit eines Arbeitnehmers nach dem Kündigungs-

    Nach Dafürhalten der Kammer fällt die Gewichtung der Unterhaltspflicht auch nicht im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG ohne weiteres gegen den verheirateten Arbeitnehmer ohne Kind und für den unverheirateten Arbeitnehmer mit Kind aus (vgl. BAG, Urteil vom 05.12.2002, a.a.O.; zur Doppelverdiener-Problematik: Kammerurteil vom 25. August 2004, a.a.O., LAG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2004, 11 Sa 957/04, LAGE Nr. 47 zu § 1 KSchG Soziale Auswahl).
  • LAG Hamm, 07.11.2005 - 1 Sa 1110/05  

    Sozialauswahl; Unterhaltspflichten; Lohnsteuerkarteneinträge;

    Auf die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte kann sich der Arbeitgeber deshalb in diesem Zusammenhang nicht verlassen (LAG Düsseldorf v. 04.11.2004 - DB 2005, 454; HK-Dorndorf, Kündigungsschutzgesetz, 4. Aufl. § 1 Rn 1047; KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 678 d; Linck, AR-Blattei 1020.1.2 Rn. 85; APS/Kiel, Kündigungsschutzgesetz, 2. Aufl. § 1 Rn. 725; Kleinebrink, DB 2005, 2524 m. w. N.).
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  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2006 - 10 Sa 121/06  

    Berücksichtigung von dem Arbeitgeber unbekannten Unterhaltsverpflichtungen des

    Der Arbeitgeber ist daher zur Vermeidung von Fehlern bei Durchführung der Sozialauswahl gehalten, die vergleichbaren Arbeitnehmer nach bestehenden Unterhaltsverpflichtungen zu befragen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 08.03.2002 - 8 Sa 1450/01 - LAG Hamm v. 29.05.1985 - 2 Sa 560/85 - LAG Düsseldorf v. 04.11.2004 - 11 Sa 957/04 - Ascheid/Preis/Schmidt, Komm. zum Kündigungsrecht, § 1 KSchG Rz. 725 m.w.N.).
  • LAG München, 06.04.2006 - 4 Sa 389/05  

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auch wenn es nicht von vornherein - was deshalb wiederum offen bleiben kann - nur auf die rechtliche, als solche bestehende - nicht die im konkreten Fall, auf Grund fehlender oder geringer Einkünfte der unterhaltsberechtigten Person, gegebene tatsächliche - , Unterhaltspflicht ankommt (siehe etwa KR-Etzel, 7. Aufl. 2004, § 1 KSchG Rzn. 676 f, m. w. N., sowie den gerichtlichen Beschluss vom 29.09.2005, Ziff. 4. lit. a; siehe auch LAG Düsseldorf, U. v. 04.11.2004, LAGReport 2005, S. 127 f; Fröhlich, LAGReport 2005, S. 257 f; Lunk, NZA Beilage 1/2005, S. 41 f/43; Kleinebrink, DB 2005, S. 2522 f), ist die Ehefrau des Klägers als unterhaltsrelevant gegenüber diesem anzusehen, da diese nach den vom Kläger vorgetragenen und durch Vorlage des Gewinnfeststellungsbescheides des Finanzamts (M.) vom 01.08.2005 (Anl. K12, Bl. 229 f d. A.) sowie der Einnahme-/Überschussrechnung 2004 (Anl. K13, Bl 231 d. A.) ausreichend unter Beweis gestellten Sachverhalten nur über relativ bescheidene Einkünfte verfügt (Überschuss 2004: 10.529,51 EUR, Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2004: 11.034,-- EUR).
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