Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 10.02.2005 - 15 Ta 26/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
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-- - LAG Düsseldorf
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsschutzbedürfnis für nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage, wenn die Arbeitnehmerin von ihrer Schwangerschaft erst nach Kündigungsausspruch erfährt
- arbeitsrecht-koeln.de (Kurzinformation)
Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Kenntnis der AN von der Schwangerschaft nach Kündigungsausspruch
Verfahrensgang
- ArbG Wesel, 23.11.2004 - 1 Ca 3120/04
- LAG Düsseldorf, 10.02.2005 - 15 Ta 26/05
Zeitschriftenfundstellen
- NZA-RR 2005, 382
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 286/07
Mutterschutz und Kündigungsschutzklage - Klagefrist
Hat sie ihren Arbeitgeber bis zum Zugang der Kündigung nicht über ihre Schwangerschaft informiert bzw. ist die Schwangerschaft nicht offensichtlich (vgl. LAG SchleswigHolstein 13. Mai 2008 - 3 Ta 56/08 - NZA-RR 2009, 132; LAG Düsseldorf 10. Februar 2005 - 15 Ta 26/05 - NZA-RR 2005, 382;… KR/Friedrich 8. Aufl. § 4 KSchG Rn. 202a f., 204;… Stahlhacke/Vossen 9. Aufl. Rn. 1815c;… HaKo/Gallner 3. Aufl. § 4 KSchG Rn. 115b; Keßeler RdA 2007, 252, 253; Schmidt NZA 2004, 79, 81), muss der Arbeitnehmerin bewusst sein, dass der Arbeitgeber keinen Anlass hatte, eine behördliche Zustimmung zu beantragen. - LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2008 - 3 Ta 56/08
Kündigung, Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Klagefrist, …
War ihr das nicht möglich, hilft ihr § 5 Abs. 1 S. 2 KSchG (vgl. KR-Friedrich, 8. Auflage, Rd.-Ziff. 202 a, 202 b zu § 4, LAG Düsseldorf, 10.2.2005 - 15 Ta 26/05; LAG Hamm 22.9.2005 - 8 Sa 974/05 - jeweils zitiert nach JURIS).Ein solches Informationsdefizit des Arbeitnehmers ist aber nicht gegeben, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die vorherige Einholung einer Zustimmung zur Kündigung gar nicht erwarten konnte, weil dieser von den den besonderen Kündigungsschutz begründenden Umständen und damit vom Zustimmungserfordernis einer Behörde zuvor nichts wusste (vgl. LAG Düsseldorf v. 10.2.2005 - 15 Ta 26/05 - KR- Friedrich, Rd.-Ziff. 202a, 202b, 204 zu § 4 KSchG; a.A. Bader, Bram, Dörner, Wenzel, Kom. zum KSchG, Rd.-Ziff. 101 zu § 5 KSchG mwN).
In solchen Fällen ist vielmehr die allgemeine Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG einschlägig (vgl. LAG Düsseldorf v. 10.2.2005 - 15 Ta 26/05 - zit. nach JURIS, Rd.-Ziff. 6, Bender, a.a.O.).
- LAG Hamm, 05.08.2009 - 3 Sa 1677/08
Wirksame Kündigung bei Versäumung der Kündigungsfrist; Kenntniserlangung der …
Die Nichterfassung einer solchen Fallgestaltung von § 4 Satz 4 KSchG ergibt sich insoweit aus der Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG, wonach die nachträgliche Klagezulassung eröffnet wird, wenn eine Frau von ihrer Schwangerschaft aus einem von ihr nicht zu vertretenen Grund erst nach Ablauf der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG Kenntnis erlangt hat (siehe hierzu, BAG 19.02.2009, DB 09, 1410; LAG Düsseldorf, 10.02.2005, NZA-RR 2005, 382; LAG Hamm, 22.09.2005, 8 Sa 974/05, n.v.; Preis, NZA 2004, 196; KR-Friedrich, § 4 KSchG, Rn.-Ziff. 202 b).
