Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 19.06.2008 - 11 Sa 275/08   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Oberarzt, Eingruppierung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA), § 16 c.
    Oberarzt, Eingruppierung

  • LAG Düsseldorf

    Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA), § 16 c.
    Oberarzt, Eingruppierung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Oberarzt; Eingruppierung

Verfahrensgang

  • ArbG Krefeld, 19.12.2007 - 3 Ca 2215/07
  • LAG Düsseldorf, 19.06.2008 - 11 Sa 275/08



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Wird zitiert von ... (13)  

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1269/08  

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).

    Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 2 Sa 1634/07  

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).

    Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 2 Sa 1635/07  

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).

    Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).

mehr
  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1270/08  

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).

    Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 06.03.2009 - 3 Sa 710/08  

    Eingruppierung eines Arztes - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik, handelnd durch das jeweils zuständige Organ, muss die Entscheidung getroffen haben, den Funktionsbereich zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn 90, zitiert nach juris).

    Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV-Ärzte/Hessen muss es sich aber um eine Anordnung "des Arbeitgebers" handeln, d.h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn 88, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1615/07  

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).

    Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 816/08  

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).

    Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).

  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 818/08  

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Die Tarifnorm setzt zweierlei voraus: Der Arbeitgeber, also der Träger der Klinik handelnd durch das jeweils zuständige Organ muss die Entscheidung getroffen haben, die medizinische Verantwortung zu übertragen und in Ausführung dieser Entscheidung muss die Übertragung von dem Krankenhausträger ausdrücklich vorgenommen worden sein (vgl. Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 16, 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 90 zitiert nach Juris).

    Nach dem Wortlaut der Tarifnorm des TV - Ärzte/VKA muss sie aber "vom" Arbeitgeber vorgenommen worden sein, d. h. er allein hat den rechtsgeschäftlichen Willen zu bilden (auch Hess. LAG 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - S. 17; LAG Düsseldorf 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - Rn. 88 zitiert nach Juris).

  • LAG Düsseldorf, 01.10.2008 - 7 Sa 2080/07  

    Eingruppierung einer Fachärztin für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde an städtischem

    Wie bereits die 15. Kammer des Landesarbeitsgericht Düsseldorf (vgl. Urteil vom 21.02.2008, 15 Sa 1617/07) und die 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (vgl. Urteil vom 19.06.2008, 11 Sa 275/08) entschieden haben, gibt es bei den hier in Rede stehenden Entgeltgruppen zwar keine aufeinander aufbauenden Vergütungsgruppen und insofern auch keine Heraushebungsmerkmale in vorstehend dargelegtem Sinn.
  • LAG Köln, 26.06.2009 - 10 Sa 1091/08  

    Eingruppierung; Oberarzt

    Zum Anderen ist darauf aufbauend darzustellen, welche über diesen Verantwortungsbereich hinausgehende Tätigkeiten bzw. Aufgaben er wahrzunehmen hat bzw. inwiefern ihm sonst über seinen als bloßer Facharzt zu verantwortenden Bereich hinausgehend ein "Mehr" an Verantwortung obliegt, wobei insbesondere auch darzustellen ist, worin dieses "Mehr" an medizinischer Verantwortung besteht und wie sich deren Wahrnehmung in tatsächlicher Hinsicht darstellt (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 -, zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 23.01.2009 - 10 Sa 700/08  

    Eingruppierung einer Fachärztin für Psychiatrie an kommunalem Krankenhaus;

  • LAG Nürnberg, 22.01.2010 - 1 Sa 210/09  

    Eingruppierung eines Oberarztes - TVÜ-Ärzte/VKA Vergütungsgruppe III

  • LAG Hessen, 15.01.2009 - 14/3/14 Sa 1024/08  

    Eingruppierung als Oberarztes nach dem TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung

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