Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 26.04.2011 - 16 Sa 30/11   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • LAG Düsseldorf

    § 1 TVG, § 18 Abs. 4 TVöD (VKA)
    Leistungsentgelt nach TVöD, Fehlende tarifliche Regelung, Tariflücke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsentgelt bei unterbliebener betrieblicher Regelung; unbegründete Auskunftsklage bei fehlendem Auszahlungsanspruch

Verfahrensgang

  • ArbG Düsseldorf, 16.11.2010 - 7 Ca 4034/10
  • LAG Düsseldorf, 26.04.2011 - 16 Sa 30/11



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Wird zitiert von ... (3)  

  • LAG Hessen, 13.12.2011 - 19 Sa 400/11  

    Leistungsentgelt nach § 18 TVöDVKA) - Tarifauslegung - Folgen des Unterbleibens

    33 1. Die Protokollerklärung Nr. 1 zu § 18 Abs. 4 TVöD (VKA), die Tarifcharakter hat (LAG Düsseldorf, 26. April 2011 - 16 Sa 30/11 - ZTR 2011, 552; LAG Niedersachsen, 1. August 2011 - 8 Sa 500/11 -, zitiert nach Juris) , gewährt dem Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Auszahlung weiterer 6 Prozent des Tabellenentgelts im Folgejahr, wenn keine betriebliche Vereinbarung zum Leistungsentgelt getroffen wurde.

    Zudem enthält § 18 Abs. 3 Satz 2 TVÖD (VKA) keine Regelungen zur Höhe der Auszahlung (LAG Düsseldorf 26. April 2011 - 16 Sa 30/11 - ZTR 2011, 552) .

    Mit einer Auszahlung des Pauschalbetrags im Folgejahr bestände kein ausreichender Anreiz, von dem konfliktarmen "Gießkannenprinzip" Abschied zu nehmen und die Arbeitnehmer von einem bestimmten Leistungssystem zu überzeugen (LAG Hamm, 11. August 2011 - 17 Sa 340/11 - Rn. 75, zitiert nach Juris; LAG Düsseldorf 26. April 2011 - 16 Sa 30/11, ZTR 2011, 552; Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck, TVöD, § 18 Rn. 107, 108) .

    Im Übrigen steigt die Erwartung der Beschäftigten an den Arbeitgeber mit der Größe des "Topfes" LAG Hamm, 11. August 2011 - 17 Sa 340/11 - Rn. 75, zitiert nach Juris; LAG Düsseldorf 26. April 2011 - 16 Sa 30/11, ZTR 2011, 552) .

  • LAG Niedersachsen, 01.08.2011 - 8 Sa 500/11  

    Pauschalierte Sonderzahlung bei fehlender betrieblicher Vereinbarung zum

    Diesen haben sich nahezu alle damit befassten Instanzgerichte angeschlossen (vgl. für viele etwa: LAG Düsseldorf vom 26. April 2011 - 16 Sa 30/11; vom 13. Januar 2011 - 13 Sa 1424/10).
  • LAG Hamm, 11.08.2011 - 17 Sa 340/11  

    Tarifliches Leistungsentgelt im öffentlichen Dienst; Übertragung des Restvolumens

    Dem Wortlaut der Tarifvorschrift lässt sich eine Beschränkung dahin, dass eine Übertragung in das Folgejahr zum nächsten Zahlungstermin durch Auszahlung an die Beschäftigten aufzulösen ist, eine Thesaurierung über unter Umständen mehrere Jahre bis zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung nicht gewollt ist, nicht entnehmen (so auch LAG Düsseldorf 13.01.2011 - 13 Sa 1424/10; 25.04.2011 - 16 Sa 30/11).
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