Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Tendenzträgereigenschaft von Ausbildern
- Justiz Hamburg
§ 118 BetrVG
Tendenzträgereigenschaft von Ausbildern - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Tendenzträgereigenschaft von Ausbildern in einem Berufsbildungswerk - Unterrichtungsrechte des Betriebsrats bei der Einstellung von Zeit-/Leiharbeitnehmern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausbilder als Tendenzträger; Globalantrag eines Bildungsträgers zur Tendenzträgereigenschaft der bei ihm beschäftigten Ausbilder; Wegfall des Rechtsschutzinteresses von Gestaltungsanträgen bei Erledigung des gestaltenden Rechtsverhältnisses
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Bildungsträger für Berufsausbildung entwicklungsverzögerter Jugendlicher und junger Erwachsener in 16 Berufsfeldern ist Tendenzunternehmen
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 07.10.2008 - 20 BV 15/07
- LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09
- BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 58/10
Wird zitiert von ...
- BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 58/10
Zulässigkeit eines Feststellungsantrags - Tendenzträgereigenschaft von …
Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 19. August 2010 - 7 TaBV 5/09 - teilweise aufgehoben, soweit es die Beschwerde des Betriebsrats gegen die zu Ziff. 2 des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. Oktober 2008 - 20 BV 15/07 - getroffene Feststellung, dass es sich bei den von der Arbeitgeberin beschäftigten Ausbildern um Tendenzträger handelt, zurückgewiesen hat.
