Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 29.07.2009 - 5 Sa 27/09   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Haftung des ausgeschiedenen Komplementärs - Erlöschen der KG

  • Justiz Hamburg

    § 161 Abs 2 HGB, § 128 S 1 HGB, § 160 Abs 1 HGB, § 737 HGB
    Haftung des ausgeschiedenen Komplementärs - Erlöschen der KG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des ausgeschiedenen Komplementärs für Entgeltforderungen bei Erlöschen der zweigliedrigen Gesellschaft

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Haftung des ausgeschiedenen Komplementärs - Erlöschen der KG

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Haftung des Komplementärs für nach seinem Ausscheiden begründete Entgeltansprüche des vorher eingestellten Arbeitnehmers

Verfahrensgang

  • ArbG Hamburg, 18.02.2009 - 12 Ca 349/08
  • LAG Hamburg, 29.07.2009 - 5 Sa 27/09



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Wird zitiert von ...  

  • FG Thüringen, 04.11.2010 - 4 K 433/09  

    Keine Haftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters für vom verbliebenen

    Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichtes Hamburg (Urteil vom 29. Juli 2009 5 Sa 27/09, zitiert nach Juris) haftet der Gesellschafter für Verbindlichkeiten, die nach seinem Ausscheiden begründet worden seien, nicht.
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