Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 29.07.2009 - 5 Sa 27/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Haftung des ausgeschiedenen Komplementärs - Erlöschen der KG
- Justiz Hamburg
§ 161 Abs 2 HGB, § 128 S 1 HGB, § 160 Abs 1 HGB, § 737 HGB
Haftung des ausgeschiedenen Komplementärs - Erlöschen der KG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung des ausgeschiedenen Komplementärs für Entgeltforderungen bei Erlöschen der zweigliedrigen Gesellschaft
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Haftung des ausgeschiedenen Komplementärs - Erlöschen der KG
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Haftung des Komplementärs für nach seinem Ausscheiden begründete Entgeltansprüche des vorher eingestellten Arbeitnehmers
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 18.02.2009 - 12 Ca 349/08
- LAG Hamburg, 29.07.2009 - 5 Sa 27/09
Wird zitiert von ...
- FG Thüringen, 04.11.2010 - 4 K 433/09
Keine Haftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters für vom verbliebenen …
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichtes Hamburg (Urteil vom 29. Juli 2009 5 Sa 27/09, zitiert nach Juris) haftet der Gesellschafter für Verbindlichkeiten, die nach seinem Ausscheiden begründet worden seien, nicht.
