Rechtsprechung
| LAG Hamm, 02.09.2010 - 16 Sa 260/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründete außerordentliche Kündigung wegen Aufladens eines Elektrorollers bei ungeklärter Nutzung privater Elektrogeräte im Betrieb der Arbeitgeberin; Abmahnungserfordernis bei verhaltensbedingter Kündigung; unbegründeter Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei unsubstantiierten Darlegungen zur Beeinträchtigung künftiger Zusammenarbeit
Kurzfassungen/Presse (9)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Elektroroller - Schaden von 1,8 Cent
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kündigung für 1,8 Cent
- 123recht.net (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber wegen Stromdiebtstahls // Abmahnung als milderes Mittel
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Elektroroller im Büro aufgeladen - Kündigung unwirksam
- beck-blog (Kurzinformation)
Kündigung wegen Stromdiebstahls
- handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Ladens eines Elektrorollers - Kündigung wegen 1,8 Cent
- nrw.de (Pressemitteilung)
Elektroroller im Büro aufgeladen - Kündigung unwirksam
- streifler.de (Kurzinformation)
Keine Kündigung wegen Stromdiebstahls für 1,8 Cent
- lto.de (Kurzinformation)
Das Aufladen eines elektronischen Motorrollers mit Strom des Arbeitgebers rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Siegen, 14.01.2010 - 1 Ca 1070/09
- LAG Hamm, 02.09.2010 - 16 Sa 260/10
