Rechtsprechung
   LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Óbersendung fristwahrender Schriftsätze per Telefax Organisationsverschulden des Rechtsanwalts Kündigung von Betriebsratsmitgliedern in der Insolvenz Betriebsübergreifende Sozialauswahl Kündigung während der Elternzeit Zulässigkeitserklärung der zuständ

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 233 ZPO§ 125 InsO § 15 Abs. 1, 4, 5 KSchG§ 1 Abs. 2, 3 KSchG § 613 a BGB § 18 Abs. 1 BErzGG
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Übersendung fristwahrender Schriftsätze per Telefax Organisationsverschulden des Rechtsanwalts Kündigung von Betriebsratsmitgliedern in der Insolvenz Betriebsübergreifende Sozialauswahl Kündigung während der Elternzeit Zulässigkeitserklärung der zuständigen Behörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltliches Organisationsverschulden bei Übersendung fristwahrender Schriftsätze durch Telefax ohne Unterschrift - Kündigung von Betriebsratsmitgliedern in der Insolvenz - Behördenerklärung zur Kündigung des in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Übersendung fristwahrender Schriftsätze per Telefax Organisationsverschulden des Rechtsanwalts Kündigung von Betriebsratsmitgliedern in der Insolvenz Betriebsübergreifende Sozialauswahl Kündigung während der Elternzeit Zulässigkeitserklärung der zuständigen Behörde

Verfahrensgang

  • ArbG Herford, 29.07.2004 - 1 Ca 388/04
  • LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04



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Wird zitiert von ...  

  • LAG Hamm, 25.11.2005 - 10 Sa 922/05  

    Wirksame ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bei

    § 125 InsO stellt lediglich gegenüber § 1 KSchG "lex specialis" dar, nicht gegenüber § 15 KSchG (KR/Weigand, § 125 InsO Rz. 2; ErfK/Ascheid, 5. Aufl., § 125 InsO Rz. 1; LAG Hamm, Urteil vom 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04 - AuR 2005, 276 = LAGRep 2005, 351; vgl. auch: BAG, Urteil vom 07.10.2004 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 56).
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