Rechtsprechung
LAG Hamm, 04.11.2008 - 14 Sa 157/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Außerdienstliches Verhalten, außerordentliche Kündigung, Rechtsextremismus
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 BGB
Außerdienstliches Verhalten, außerordentliche Kündigung, Rechtsextremismus - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung des hauptberuflichen Mitarbeiters eines Fußballfans; Projektes bei außerdienstlichen Aktivitäten im Bereich der rechtsextremistischen Musikszene; fortdauerndes Glaubwürdigkeitsproblem bei der Verfolgung ideeller Ziele
- Judicialis
BGB § 626
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Außerordentliche Kündigung des hauptberuflichen Mitarbeiters eines Fußballfan-Projektes bei außerdienstlichen Aktivitäten im Bereich der rechtsextremistischen Musikszene - fortdauerndes Glaubwürdigkeitsproblem bei der Verfolgung ideeller Ziele - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kündigung durch Tendenzbetrieb wegen außerdienstlichen Verhaltens
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Leiter eines Fußball-Fanprojekts gefeuert - Er organisierte Veranstaltungen mit rechten Musikgruppen
- anwalt-kiel.com (Pressemitteilung)
Fristlose Kündigung eines Sozialarbeiters für ein Fußball-Fanprojekt nach Veranstaltung von Konzerten mit rechtsradikaler Musik
- anwalt-kiel.com (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung eines Sozialarbeiters für ein Fußball-Fanprojekt nach Veranstaltung von Konzerten mit rechtsradikaler Musik
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 17.10.2007 - 4 Ca 835/07
- LAG Hamm, 04.11.2008 - 14 Sa 157/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96
Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher …
Auszug aus LAG Hamm, 04.11.2008 - 14 Sa 157/08
Ebenso wie bei einer Störung des Vertrauensverhältnisses (vgl. BAG, 4. Juni 1997, 2 AZR 526/96, AP BGB § 626 Nr. 137), um die es hier letztlich auch geht, ist in einem solchen Fall, wo ein steuerbares Verhalten vorliegt, jedenfalls dann eine Abmahnung erforderlich, wenn durch eine Veränderung des Verhaltens eine Wiederherstellung der Eignung erfolgen kann. - BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 233/83
Ordentliche Kündigung wegen Diebstahls
Auszug aus LAG Hamm, 04.11.2008 - 14 Sa 157/08
Ein außerdienstliches Verhalten kann nur dann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein, wenn dadurch das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird (vgl. BAG, 21. Juni 2001, 2 AZR 325/00, AP BAT § 54 Nr. 5; 8. Juni 2000, 2 AZR 638/99, AP BGB § 626 Nr. 163; 20. September 1984, 2 AZR 233/83, AP KSchG 1969 § 1 verhaltensbedingte Kündigung Nr. 13). - BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches
Auszug aus LAG Hamm, 04.11.2008 - 14 Sa 157/08
Danach ist in einem weiteren Schritt zu überprüfen, ob die konkrete Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile gerechtfertigt ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. statt aller: BAG, 17. Mai 1984, 2 AZR 3/83, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
- BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 398/99
Abmahnung - Nebentätigkeit eines Polizeimusikers
Auszug aus LAG Hamm, 04.11.2008 - 14 Sa 157/08
Es genügt also nicht etwa die Präsentation, Wiedergabe oder der Verkauf künstlerischer Werke anderer (vgl. BAG, 22. Februar 2001, 6 AZR 398/99, EzBAT BAT § 11 Nr. 10). - BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93
Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität
Auszug aus LAG Hamm, 04.11.2008 - 14 Sa 157/08
Berührt außerdienstliches Verhalten den arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis nicht, so ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, die ihm bekannt gewordenen Umstände aus der Privatsphäre des Arbeitnehmers durch den Ausspruch einer Kündigung zu missbilligen (vgl. BAG, 16. September 2004, 2 AZR 447/03, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44; 23. Juni 1994, 2 AZR 617/93, AP BGB § 242 Kündigung Nr. 9). - BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03
Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit
Auszug aus LAG Hamm, 04.11.2008 - 14 Sa 157/08
Berührt außerdienstliches Verhalten den arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis nicht, so ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, die ihm bekannt gewordenen Umstände aus der Privatsphäre des Arbeitnehmers durch den Ausspruch einer Kündigung zu missbilligen (vgl. BAG, 16. September 2004, 2 AZR 447/03, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44; 23. Juni 1994, 2 AZR 617/93, AP BGB § 242 Kündigung Nr. 9). - BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Hamm, 04.11.2008 - 14 Sa 157/08
Ein außerdienstliches Verhalten kann nur dann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein, wenn dadurch das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird (vgl. BAG, 21. Juni 2001, 2 AZR 325/00, AP BAT § 54 Nr. 5; 8. Juni 2000, 2 AZR 638/99, AP BGB § 626 Nr. 163; 20. September 1984, 2 AZR 233/83, AP KSchG 1969 § 1 verhaltensbedingte Kündigung Nr. 13). - BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
Auszug aus LAG Hamm, 04.11.2008 - 14 Sa 157/08
Ein außerdienstliches Verhalten kann nur dann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein, wenn dadurch das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird (vgl. BAG, 21. Juni 2001, 2 AZR 325/00, AP BAT § 54 Nr. 5; 8. Juni 2000, 2 AZR 638/99, AP BGB § 626 Nr. 163; 20. September 1984, 2 AZR 233/83, AP KSchG 1969 § 1 verhaltensbedingte Kündigung Nr. 13). - BAG, 06.11.1956 - 3 AZR 42/55
Arbeitsgerichtsverfahren: Ablösung der Dienst- und Disziplinarordnung der …
Auszug aus LAG Hamm, 04.11.2008 - 14 Sa 157/08
Danach ist in einem weiteren Schritt zu überprüfen, ob die konkrete Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile gerechtfertigt ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. statt aller: BAG, 17. Mai 1984, 2 AZR 3/83, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).