Rechtsprechung
| LAG Hamm, 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Anhörung, außerordentliche Kündigung, Betriebsrat, Beweismittel, Beweisverwertungsverbot, informationelle Selbstbestimmung, Nachschieben von Kündigungsgründen, Persönlichkeitsrecht, Telekommunikation, Vermögensdelikt
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 GG, § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 626 BGB, § 32 BDSG, § 206 StGB, § 88 TKG, § 286 ZPO
Anhörung, außerordentliche Kündigung, Betriebsrat, Beweismittel, Beweisverwertungsverbot, informationelle Selbstbestimmung, Nachschieben von Kündigungsgründen, Persönlichkeitsrecht, Telekommunikation, Vermögensdelikt - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anhörung; außerordentliche Kündigung; Betriebsrat; Beweismittel; Beweisverwertungsverbot; informationelle Selbstbestimmung; Nachschieben von Kündigungsgründen; Persönlichkeitsrecht; Telekommunikation; Vermögensdelikt
Kurzfassungen/Presse (8)
- LAG Hamm (Leitsatz)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber darf Daten auf dem PC eines Angestellten gegen diesen verwenden, wenn er dem Angestellten vorher nur eine "eingeschränkte Vertraulichkeit” für dessen PC-Daten zugesichert hat
- 123recht.net (Kurzinformation)
Kündigung bei Vermögensdelikt // Chatprotokolle als Kündigungsgrund
- beck-blog (Kurzinformation)
Chatprotokolle vom Arbeitsplatzrechner können im Kündigungsschutzprozess verwertbar sein
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein Beweisverwertungsverbot bei Nutzung von Chatprotokollen durch den Arbeitgeber
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Digital am Arbeitsplatz: Arbeitgeber darf in Chat-Protokollen schnüffeln
- kanzlei-blaufelder.com (Kurzinformation)
Skype-Chatprotokolle können als Beweismittel zulässig sein
- internet-law.de (Kurzinformation)
Chatprotokolle vom Arbeitsplatzrechner können im Kündigungsschutzprozess verwertbar sein
Sonstiges
- 123recht.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 06.01.2013)
Vorsicht bei Skype, Facebook und Co. am Arbeitsplatz: Big Brother is watching you! // Die private Nutzung des Computers am Arbeitsplatz birgt Gefahren. Auch rechtswidrig erlangte private Daten und Protokolle können vom Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer verwendet werden.
Verfahrensgang
- ArbG Iserlohn, 14.09.2010 - 5 Ca 1055/09
- LAG Hamm, 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10
- BAG - 2 AZR 743/12 (anhängig)
