Rechtsprechung
| LAG Hamm, 11.06.2012 - 17 Sa 1100/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Beendigung eines Werkdienstwohnungsverhältnisses bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach einvernehmlicher Beendigung der Teilaufgabe der Hauswartin und Fortführung der Tätigkeit als Reinigungskraft. Die nach § 60 a BMT - G II - in Bezug genommenen Vorschriften für Dienstwohnungen für An
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Beendigung eines Werkdienstwohnungsverhältnisses bei Fortbestand des Arbeits-verhältnisses nach einvernehmlicher Beendigung der Teilaufgabe der Hauswartin und Fortführung der Tätigkeit als Reinigungskraft. Die nach § 60 a BMT - G II - in Bezug genommenen Vorschriften für Dienstwohnungen für Angestellte und Arbeiter des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Verordnung über die Dienstwohnungen für Beamte und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen enthalten keinen Widerrufsvorbehalt. Die selbständige Aufkündigung des Nutzungsrechtes einer Werkdienstwohnung stellt eine zulässige Teilkündigung dar. Einzelfallentscheidung zur AGB-Kontrolle einer mit der Zuweisung der Werkdienst-wohnung verbundenen auflösenden Bedingung.
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Räumung einer kommunalen Werkdienstwohnung bei fortbestehen des Arbeitsverhältnisses
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 01.06.2011 - 3 Ca 2547/10
- LAG Hamm, 11.06.2012 - 17 Sa 1100/11
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